Im Weiler Büschikon werden Leitungen für besseren Handy-Empfang verlegt
Die Mobilfunkantenne für Büschikon ist bereits bewilligt. Jetzt braucht es noch einen Graben für Strom und für die Signalkabel bis zur Antenne.
Die Swisscom-Mobilfunkantenne, die ...
Im Weiler Büschikon werden Leitungen für besseren Handy-Empfang verlegt
Die Mobilfunkantenne für Büschikon ist bereits bewilligt. Jetzt braucht es noch einen Graben für Strom und für die Signalkabel bis zur Antenne.
Die Swisscom-Mobilfunkantenne, die an der Rütistrasse in Büschikon errichtet werden soll, wurde vom Kanton Aargau und von der Gemeinde Hägglingen bereits im vergangenen Jahr bewilligt. Grund: Der Handy-Empfang in Büschikon, zwischen Hägglingen und Tägerig, ist nicht optimal. Im April soll die Anlage nun in Betrieb gehen. Dafür braucht es aber Werkleitungen: Die Swisscom muss Signalkabel verlegen und die AEW Energie AG die benötigte Stromzufuhr. Aus diesem Grund ist an der Rütistrasse im Weiler Büschikon der Bau eines Trassees geplant. Die beiden Unternehmen Swisscom und AEW spannen zusammen und verlegen die Stromleitung, respektive die Kabel in den gleichen Graben.
Antenne an ehemaliger Scheune
Die Baugesuche, die mehrere Parzellen in Büschikon umfassen und dabei sowohl das Gemeindegebiet von Tägerig als auch jenes von Hägglingen tangieren, liegen aktuell in beiden Gemeindekanzleien öffentlich auf. Es wird bei den «Werklöchern für den Kabelzug und dem Graben für das Trassee» von kleineren Bauarbeiten ausgegangen. Erforderlich ist für diese Bauarbeiten allerdings auch die Zustimmung des kantonalen Departementes Bau, Verkehr und Umwelt, weil der Graben in der Wiese, die an die Strasse grenzt, ausgehoben wird. Betroffen ist bei diesen Arbeiten somit die Landwirtschaftszone mit überlagerter Landschaftsschutzzone auf diesen Parzellen.
Die Antenne wird an einer ehemaligen Scheune in einer Höhe von rund zwölf Metern an einer Holzbalkenkonstruktion befestigt. Mehrere Standorte in Büschikon waren im Vorfeld geprüft worden, an der Rütistrasse gab es vom Eigentümer eine Zusage. (hhs)