Wie die Mellinger zu ihrem «Butterbrief» kamen
17.02.2026 MellingenZwischen Aschermittwoch bis Ostern war der Speiseplan während der Fastenzeit vegan – das änderte sich erst mit den «Butterbriefen»
Kein Fleisch, keine Eier, keine Milchprodukte – so lauteten im Mittelalter die harten Regeln für Gläubige ...
Zwischen Aschermittwoch bis Ostern war der Speiseplan während der Fastenzeit vegan – das änderte sich erst mit den «Butterbriefen»
Kein Fleisch, keine Eier, keine Milchprodukte – so lauteten im Mittelalter die harten Regeln für Gläubige während der Fastenzeit. Gemeinden und Klöster brachten «Butterbriefe» ins Spiel und änderten die kargen Speisepläne.
In unserer Gegend endet heute am 17. Februar die Fasnachtszeit. Sprachlich korrekt heisst diese närrische Zeit eigentlich Fastnacht, das heisst die Tage vor der Fastenzeit, welche morgen am Aschermittwoch beginnt und am 5. April an Ostern endet. Während in früherer Zeit in der ganzen Fastenzeit immer gefastet werden musste, also nur eine Hauptmahlzeit gestattet war (Fasttag), und man vor allem auf Fleisch verzichtete (Abstinenztag), gelten heute nach katholischer Fastenordnung nur noch der Aschermittwoch und der Karfreitag als Fast- und Abstinenztage.
Im Folgenden nennen wir diese Tage der Enthaltsamkeit der Einfachheit halber nur Fasttage. Allerdings wird dieser Ordnung heute vielfach nicht mehr nachgelebt. Doch verzichten manche Menschen in diesen Wochen beispielsweise auf Süssigkeiten und Alkohol oder schalten eine bis zwei Wochen mit Heilfasten ein, das heisst sie ernähren sich einige Zeit nur mit flüssiger Nahrung.
Harte Vorschriften im Mittelalter
In früheren Jahrhunderten wurde den Gläubigen aber noch viel mehr abverlangt. Neben Fleisch durften sie in der Fastenzeit auch keine Eier und Milchprodukte essen, mussten sich also nach heutigen Begriffen vegan ernähren. In den Gegenden nördlich der Alpen mit ihrer Viehwirtschaft waren aber Milch, Käse und Butter wichtige Bestandteile der Ernährung. So gab es noch keine Kartoffeln und im Winter hauptsächlich nur Getreideprodukte und gedörrtes Obst. Einheimische Speiseöle um die karge Nahrung etwas zu verfeinern oder anzubraten, fehlten grösstenteils. Und Schmalz gehörte als Tierfett ebenfalls zu den verbotenen Speisen. Bemerkenswert ist aber, dass an Fasttagen Fische immer genossen werden durften, weil die im Wasser schwimmenden Fische nach damaligem Verständnis kein Fleisch hergaben im Gegensatz zu den auf der Erde lebenden Tieren.
Da der Speisezettel in der Fastenzeit sehr eingeschränkt war, reichten recht viele Gemeinden und etliche eidgenössische Orte das Gesuch an die kirchliche Obrigkeit, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zu gestatten, Milchprodukte geniessen zu dürfen. Diese Dokumente nannte man «Butterbriefe». So erhielt 1479 auch Mellingen dieses Privileg – eine Zusammenfassung dieses Dokuments, dessen Original im Stadtarchiv aufbewahrt wird, kann man im nebenstehenden Kasten nachlesen. Bemerkenswert in diesem Butterbrief ist die Begründung, weshalb die Mellinger von nun an Milchprodukte verwenden durften: In ihrer Gegend sei es schwierig, Olivenöl zu beschaffen. Aufhorchen lässt auch, dass dieses Privileg nur 150 Gläubige betraf: Einerseits war der Nuntius, der das Dokument ausstellte, möglicherweise über die Einwohnerzahl nicht richtig orientiert, andererseits war es bei einer Einwohnerzahl von etwa 300 Personen möglich, dass nur etwa die Hälfte der Gläubigen sich ans Fastengebot halten mussten, nicht aber die vielen Kinder und die Seniorinnen und Senioren. Diese Enthaltsamkeit musste nämlich nur vom 21. bis zum 60. Lebensjahr eingehalten werden.
Eine Pergamenturkunde
Beim Butterbrief handelt es sich um eine Pergamenturkunde, die von Gentilis von Spoleto, dem päpstlichen Nuntius, an den Pfarrer von Mellingen gesandt wurde. Auf der Rückseite des in lateinischer Sprache verfassten Dokuments schrieb Pfarrer Kaspar Röfflin eigenhändig, dass er am Sonntag Quinquagesima, das heisst am 12. Februar 1480, dieses Privileg in Kraft gesetzt habe. Dieser Sonntag war der letzte Sonntag vor der Fastenzeit. Kaspar Röfflin stammte aus Rottweil und stand der Pfarrei Mellingen von 1475 bis 1489 vor.
Butterbriefe in anderen Gemeinden
Da viele derartige Dokumente im Lauf der Jahrhunderte verloren gingen, sind solche Butterbriefe nur selten erhalten. Zudem beschränkt sich der Schreibende hier nur auf Gemeinden und Klöster in der näheren Umgebung Mellingens im Bistum Konstanz, zu welchem damals auch Mellingen gehörte. Im gleichen Jahr wie Mellingen wurde auch Wohlen, Bünzen und Boswil zugestanden, an Fasttagen Milchprodukte zu geniessen. 1480 erhielten die Klöster Muri und Hermetschwil und die dazugehörigen Pfarreien dieses Privileg. Aus der entsprechenden Literatur wird nicht eindeutig ersichtlich, ob die Stadt Baden bereits 1467 in dieser Hinsicht berücksichtigt wurde. 1480 wurde den Bürgern von Zofingen erlaubt, in der Fastenzeit Milchprodukte zu geniessen, vermutlich in diesem Jahr oder etwas später galt dies auch für die Bewohner von Aarau. 1512 erhielt schliesslich auch das Kloster Gnadenthal einen Butterbrief.
Andere Fasttage
Früher durften die Gläubigen neben der Fasten- und der Adventszeit unter anderem auch am Mittwoch und Freitag sowie an Tagen vor Apostelfesten fasten. In der extremsten Zeit wurden von der kirchlichen Obrigkeit jährlich bis zu 130 Fasttage verordnet. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde dann, wie oben dargelegt, an den Fasttagen recht vielen Gemeinden der Verzehr von Milchprodukten erlaubt. Als dann ein paar Jahrzehnte später mit der Reformation die Vorschriften von Rom obsolet wurden, verlor auch das Fastengebot seine Gültigkeit. Aber auch in den katholisch gebliebenen Gebieten wurde im Verlauf der Jahrhunderte die Anzahl der Fasttage reduziert und im Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils Ende der 1960er-Jahre auch das Fasten am Freitag abgeschafft.
Rainer Stöckli
Das Dokument
Gentilis von Spoleto, Bischof von Anagni, Nuntius und Botschafter in einem Teil Deutschlands und insbesondere in der Eidgenossenschaft in Oberalemannien und allen dazugehörigen Gegenden, erteilt am 11. Juni 1479 dem Pfarrer von Mellingen im Bistum Konstanz für seine 150 Pfarreiangehörigen die Erlaubnis, in der Fastenzeit und an anderen Fasttagen Butter und Milchprodukte essen zu dürfen, weil die Beschaffung von Olivenöl in dieser Gegend schwierig ist.


