«Wir wollen kein Öl ins Feuer giessen»
13.01.2026 MellingenDer Schulverband Mellingen-Wohlenschwil nimmt Stellung zum Vorfall im Dezember auf dem Pausenplatz
Der Vorfall vom 11. Dezember auf dem Pausenplatz der Primarschule Kleine Kreuzzelg gab viel zu reden. Lehrkräfte lieferten sich laut Medienberichten ein «Gerangel» mit einem ...
Der Schulverband Mellingen-Wohlenschwil nimmt Stellung zum Vorfall im Dezember auf dem Pausenplatz
Der Vorfall vom 11. Dezember auf dem Pausenplatz der Primarschule Kleine Kreuzzelg gab viel zu reden. Lehrkräfte lieferten sich laut Medienberichten ein «Gerangel» mit einem renitenten Schüler. Simon Koller vom Schulverband erklärt und beleuchtet den Hintergrund.
Im Dezember machte die «Aargauer Zeitung» zuerst publik, dass es an der Primarschule Kleine Kreuzzelg in Mellingen zu einem aussergewöhnlichen Vorfall auf dem Pausenplatz kam. Andere Medien griffen das auf («Reussbote» vom 31. Dezember). Ein als verhaltensauffällig geltender 10-jähriger Schüler hielt sich danach nicht an die Abmachung, wo er seine Geburtstags-Flyer verteilen durfte. Er habe ein sogenanntes «Rayonverbot» gehabt und durfte nicht auf den Pausenplatz. Daraufhin sei er von Lehrkräften an seinem Vorhaben gehindert worden. Es kam zur Eskalation. Die Frage steht im Raum, ob es dabei mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Eltern des Buben wandten sich an die Zeitung; die «AZ» zitierte beispielsweise aus einem Arztzeugnis über seinen Zustand nach dem Vorfall. Die Kreisschule versuchte zu deeskalieren. Sie schrieb Eltern, welche sich über den von ihren Kindern beobachteten Vorfall wunderten, einen Brief, der dem «Reussbote» vorliegt. «Auch für uns handelte es sich um eine ausserordentliche Situation, welche wir gerne verhindert hätten», heisst es darin. Man toleriere «in keiner Art und Weise physische oder psychische Gewalt oder Drohungen an unserer Schule». Durch keine Anspruchsgruppen (wie Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Eltern oder andere). «Im vorliegenden Fall war ein vehementes Eingreifen angezeigt, um die beteiligten Personen und weitere Unbeteiligte vor Schaden zu bewahren. Anders als die Wahrnehmung Ihrer Kinder bestand aus Sicht der Lehrpersonen eine akute Gefährdung der Beteiligten», schreibt die Schule. Es habe in der Verantwortung der Lehrkräfte gelegen, auf die konkrete Situation nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der Vorgeschichte der Beteiligten zu reagieren.
Simon Koller ist Mitglied im Vorstand des Schulverbands Mellingen-Wohlenschwil – einer Art fünfköpfiger Verwaltungsrat der Kreisschule. Dieser besteht nicht aus Lehrkräften und wird von den Gemeinden eingesetzt; dem Gremium gehören drei Mitglieder aus Mellingen und zwei aus Wohlenschwil an. Der Mellinger Filmemacher ist für die Kommunikation zuständig. Er hat im Namen des Vorstands Fragen der Redaktion schriftlich beantwortet.
◆ Herr Koller, worin bestand beim Vorfall vom 11. Dezember die akute Gefährdung der Beteiligten durch den 10-jährigen Schüler?
Simon Koller: Zu den konkreten Ereignissen und den involvierten Personen können wir uns nicht weiter äussern. Zuerst aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes. Danach, weil wir aus der Presse erfahren haben, dass wir mit rechtlichen Schritten konfrontiert werden könnten. Vor allem aber, weil wir nach wie vor den Dialog mit allen Beteiligten suchen. Es ist wie in der Diplomatie: Wir wollen die direkten Kommunikationswege offenhalten und kein Öl ins Feuer giessen.
◆ Was ist ein Rayonverbot genau?
Hier müssen wir präzise sein. Im konkreten Fall handelte es sich nicht um ein Rayonverbot, sondern um eine schulinterne sozialpädagogische Massnahme. Solche Massnahmen treffen wir in Absprache mit den Beteiligten und im gegenseitigen Einverständnis. Ein Rayonverbot, im Gegensatz dazu, ist eine rechtlich verbindliche Anordnung, welche durch den Besitzer der Liegenschaft, hier die Gemeinde Mellingen, verhängt wird. Es betrifft in der Regel erwachsene Personen. Für die Liegenschaften der Schule Mellingen-Wohlenschwil bestehen wenige solche Verbote.
◆ Warum hat die Schule nicht von sich aus proaktiv informiert über den Vorfall im Dezember?
Dies haben wir uns tatsächlich überlegt. Wiederum war und ist uns dabei Deeskalation wichtig. Wir haben die betroffenen Anspruchsgruppen direkt informiert und stehen diesen, wie auch allen Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie unseren Mitarbeitenden jederzeit zur Verfügung, um ihre Fragen und Anliegen zu beantworten. Eine aktive Kommunikation über die Medien haben wir nicht gesucht – sie ist der Kommunikation zwischen den direkt Beteiligten aus unserer Sicht nicht dienlich. Gleichzeitig anerkennen wir die Arbeit und Bedeutung der Medien und sind gerne bereit, im Rahmen unserer Möglichkeiten zu informieren.
◆ Was beinhaltet das «interne Disziplinarkonzept» an der Schule?
Das Disziplinarkonzept ist ein Leitfaden zum Umgang mit Regelverstössen und sozialpädagogischen Herausforderungen im Schulalltag. Es beschreibt Strategien im Umgang mit disziplinarischen Herausforderungen und Vorgehensweisen bei Verstössen aller Art. Ein Kernabschnitt daraus lautet: «Wir reagieren auf disziplinarisches Fehlverhalten konsequent, unmittelbar und verhältnismässig. Massnahmen sollen pädagogisch sinnvoll sein und Wiedergutmachung ermöglichen.» Er zeigt exemplarisch das Spannungsfeld, in dem wir uns immer wieder bewegen.
◆ Haben die an der Durchsetzung der schulinternen sozialpädagogischen Massnahme beteiligten Lehrpersonen eventuell überreagiert und müssen ihrerseits mit einem Disziplinarverfahren des Kantons rechnen?
Dies können wir nicht im Detail beantworten. Von Seiten der Schule arbeiten wir den Fall aktiv auf. Nach unserer Einschätzung haben die Beteiligten Lehrpersonen nach bestem Wissen und Gewissen versucht, die Situation zu deeskalieren. Wir sind gleichzeitig in engem Austausch mit der Schulaufsicht des Kantons.
◆ Sind die für die Bildung zuständigen Behörden in Mellingen und Wohlenschwil informiert über den Vorfall?
Die Behörden sind informiert, jedoch nicht direkt involviert. Für die behördliche Führung und Kommunikation der Schule Mellingen-Wohlenschwil sind wir als Schulvorstand zuständig.
◆ Nochmals zurück zum konkreten Fall. Warum wird dieser Primarschüler jetzt an der Oberstufe in der Schulanlage Kleine Kreuzzelg unterrichtet?
Als Schule ist es unser Ziel, jeder Schülerin und jedem Schüler bestmöglich gerecht zu werden und ihr/ ihm die bestmögliche Ausbildung zu vermitteln. Für die allermeisten Kinder und Jugendlichen funktioniert das sehr gut. Es gibt aber immer wieder Begebenheiten, welche von uns unkonventionelle, pragmatische Lösungen verlangen – gerade heute, wo es eine anerkannte Tatsache ist, dass unser Kanton zu wenig Plätze an Sonderschulen zur Verfügung hat. Im konkreten Fall handelte es sich um eine sozialpädagogische Massnahme, um Konfliktsituationen zu vermeiden.
Dabei schaffen wir für die Betroffenen ein Setting, in welchem der Umgang für alle Beteiligten besser zu handhaben ist.
◆ Ist das Kind nur räumlich an der Oberstufe untergebracht und wird von einer Lehrperson betreut oder lernt es dort selbst?
Allgemein gesprochen: Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Wir als Schule führen diesen Auftrag aus, auch in besonderen Settings. Wir stellen immer sicher, dass die Schülerinnen und Schüler am Stoff gemäss Lehrplan arbeiten können. Die Möglichkeiten dabei sind vielfältig.
◆ Gibt es eigentlich viele «schwierige» Schüler oder Schülerinnen?
Wir haben über 1300 Schülerinnen und Schüler bei uns. Anspruchsvolle Lern- und Lebenssituationen, aus ganz unterschiedlichen Gründen, erleben wir immer wieder. Die Schule ist hier ein Abbild der Gesellschaft, wir alle kennen bessere und schwierigere Zeiten. Der Umgang damit gehört mit zum Job. Natürlich beanspruchen diese Situationen sehr viel Zeit und Aufwand und bringen unser System auch immer wieder an seine Grenzen. Sie stellen dennoch nur einen minimalen Teil des Lebens an der Schule dar. Gleichzeitig haben wir auch viele Erfolgsgeschichten in diesem Bereich.
Marc Benedetti


