Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde aus dem Jahr 2012 musste aufgrund der Umsetzung der Gewässerräume und der Harmonisierung des Baurechts revidiert werden. Die Gemeindeversammlung genehmigte die überarbeitete BNO und den Bauzonen- ...
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde aus dem Jahr 2012 musste aufgrund der Umsetzung der Gewässerräume und der Harmonisierung des Baurechts revidiert werden. Die Gemeindeversammlung genehmigte die überarbeitete BNO und den Bauzonen- und Kulturlandplan am 7. Juni 2023. Es erfolgte die öffentliche Ausschreibung des Entscheides. Nachdem keine Beschwerde einging, konnte der Genehmigungsprozess auf der Stufe des Kantons angegangen werden. Dieser hat etwas länger gedauert als gedacht. Am vergangenen 21. August wurden die BNO und der Bauzonenund Kulturlandplan durch den Regierungsrat des Kantons Aargau genehmigt. Auf die abschliessende öffentliche Ausschreibung sind keine Einsprachen eingegangen. Die Bauund Nutzungsordnung sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan wurden somit in Kraft gesetzt. (gk)