Auf dem Parkplatz beim Gemeindehaus werden zunehmend Autos abgestellt. Dies hat solche Ausmasse angenommen, dass Besuchende und Angestellte der Gemeindeverwaltung und des Volg und auch Kirchengänger oftmals vergebens einen Parkplatz suchen. Der Gemeinderat hat darum beschlossen, die Parkzeit ...
Auf dem Parkplatz beim Gemeindehaus werden zunehmend Autos abgestellt. Dies hat solche Ausmasse angenommen, dass Besuchende und Angestellte der Gemeindeverwaltung und des Volg und auch Kirchengänger oftmals vergebens einen Parkplatz suchen. Der Gemeinderat hat darum beschlossen, die Parkzeit einzuschränken. In der Zeit vom 26. Oktober bis 25. November lag die Verkehrsbeschränkung öffentlich auf. Während dieser Zeit sind zwei Einsprachen eingegangen, die der Gemeinderat im Gespräch bereinigen konnte. Im neuen Jahr werden die nötigen Tafeln nun montiert. Ab dann gelten folgende Beschränkungen: Auf dem Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus ist das Parkieren mit Parkscheibe von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr während maximal zwei Stunden erlaubt – mit Parkkarte Wohlenschwil unbeschränkt. Auf dem Schulhausplatz ist von Montag bis Samstag 7 bis 18 Uhr jegliches Parkieren auf dem Schulhausplatz untersagt. (gk)