Zu viel «Wildwuchs» im Pflanzplätz?
23.04.2025 WohlenschwilPächter der Familiengärten sind verunsichert – manche müssen ihr Gartenhäuschen verkleinern
Salate spriessen in den Familiengärten vor Büblikon. Und auch die Gartenhäuschen machen sich breit. Nun aber sollen manche dieser Häuschen kleiner ...
Pächter der Familiengärten sind verunsichert – manche müssen ihr Gartenhäuschen verkleinern
Salate spriessen in den Familiengärten vor Büblikon. Und auch die Gartenhäuschen machen sich breit. Nun aber sollen manche dieser Häuschen kleiner werden – da fliessen schon mal Tränen.
Hans Meyer wartet auf dem Feldweg zwischen Schwarzgraben und Umfahrungsstrasse. Hinter ihm Gartenhäuschen, Gemüsebeete – bisweilen auch ein Grill. Jeder Schrebergarten ein kleines Wochenend-Paradies, gepflegt mit viel Herzblut. Viele unter ihnen schon seit Jahrzehnten von den gleichen Pächterinnen oder Pächtern, von denen einige über 80 Jahre alt sind.
Hier in der Woogbünte, am Fuss von Büblikon, gehen die Wogen zurzeit allerdings hoch. Gerade ältere Pächter sind besorgt. Denn neben zartgrünen Salatköpfen nehmen manche Gartenhäuschen und ihre Vordächer zu viel Fläche ein, andere sind zu nah an den Weg gebaut. Das jedenfalls zeigt der Blick in die revidierte Wohlenschwiler Bau- und Nutzungsordnung (BNO), die seit 2024 in Kraft ist. Das zeigt auch ein zusätzliches, ausführlicheres Regelwerk für die Familiengärten.
«Viele sind verunsichert»
Hans Meyer, ehemaliger Schulhausabwart in Wohlenschwil, pflegt seit seiner Pensionierung einen Garten in der Woogbünte. Die meisten dieser Schrebergärten seien in den 1970er-Jahren in der Landwirtschaftszone entstanden: «Jeder Bauer hatte seinen Pflanzplätz.» Auch Meyer, aufgewachsen auf einem Bauernhof in Büblikon, hüpfte hier schon als Kind durch die Gärten. In der Woogbünte kennt man ihn und er kennt die Sorgen der Pächter. Bei einem Rundgang über schmale Kieswege, welche die Hobbygärtnerinnen und -gärtner über die Zeit selbst angelegt hatten, zeigt Meyer die unterschiedlichen Problemfälle. Vordächer, die gemäss revidierter BNO zu lang sind, Anbauten, die zusammen mit dem Gartenhäuschen die erlaubte Grundfläche von heute acht Quadratmeter überschreiten oder Häuschen, die zu nah an den Weg gebaut wurden. Manche Pächter erhielten einen eingeschriebenen Brief, andere wurden mündlich aufgeklärt.
Alle müssen die Regeln einhalten: Deshalb wurden Überlängen bei Dächern weggesägt und Anbauten entfernt. Ein Häuschen wird flächenkonform neu gebaut – das bisherige danach abgerissen. «Viele sind verunsichert», erklärt Hans Meyer. Bei älteren Betroffenen seien auch Tränen geflossen. Sie hätten die Baubewilligung für ihre Häuschen vor Jahrzehnten erhalten. «Was man jetzt macht, ist jenseits von Gut und Böse.» Gerade für solche ältere Pächter, wo in Kürze Pächterwechsel anstehen, hätte Hans Meyer eine Übergangsphase begrüsst.
Jahrelang wenig Kontrolle
Gemeindeschreiberin Angela Casadei erklärt, dass die meisten Vorschriften seit vielen Jahren bestünden, aber in den vergangenen Jahren eher nachsichtig kontrolliert wurden. Feste Treibhäuser zum Beispiel waren noch nie erlaubt. «Vieles wurde präzisiert, manches auch gelockert.» In der neuen Bau- und Nutzungsordnung wurde die erlaubte Grundfläche der Häuschen sogar von sechs auf acht Quadratmeter erhöht. Angela Casadei erklärt: «Das wird künftig auch kontrolliert.» Alle Pächterinnen und Pächter seien im Dezember 2021 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen worden, an welcher die überarbeiteten BNO-Vorschriften erläutert und Fragen beantwortet wurden.
Einige dieser Gärten gehören der Kirchgemeinde Wohlenschwil. Zuständig für die Verpachtung ist Kirchenpfleger Viktor Seiler. Die Pächterinnen und Pächter seien an Zusammenkünften über die Änderungen informiert worden. Die Kirchgemeinde bemühe sich um gutes Einvernehmen, betont er. Weil die Anpassungen teilweise auch Baueingaben erfordern, würden sie eine Sammeleingabe machen. «Tatsächlich», bestätigt Viktor Seiler, «gab es aber auch Tränen.»
Heidi Hess