Zwei Optionen für Elektrizitätswerk
19.05.2026 WohlenschwilWohlenschwil: Verkauf oder externe Betriebsführung? – Arbeitsgruppe analysiert Zukunft des Elektrizitätswerkes
Das Elektrizitätswerk soll nicht verkauft werden, dieser Rückweisungsantrag wurde an der Winter-Gmeind 2025 genehmigt. In der Folge analysierte ...
Wohlenschwil: Verkauf oder externe Betriebsführung? – Arbeitsgruppe analysiert Zukunft des Elektrizitätswerkes
Das Elektrizitätswerk soll nicht verkauft werden, dieser Rückweisungsantrag wurde an der Winter-Gmeind 2025 genehmigt. In der Folge analysierte eine Arbeitsgruppe die Situation und präsentiert nun zwei Lösungen.
Das Elektrizitätswerk Wohlenschwil (EWW) versorgt rund 900 Kundinnen und Kunden in der Gemeinde mit Strom. Die Gemeinde Wohlenschwil teilt in ihrer Medienmitteilung mit, dass sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren jedoch grundlegend verändert hätten: «Der Ausbau von Photovoltaik, die zunehmende Elektrifizierung, neue gesetzliche Vorgaben sowie die Digitalisierung führen zu steigenden Investitions- und Betriebskosten. Gleichzeitig sinken die abgesetzten Strommengen, weil immer mehr Strom selbst produziert und verbraucht wird.» Diese Entwicklungen würden die betrieblichen Anforderungen, damit verbundene Kosten und mittel- und längerfristig auch die Tarife, erhöhen.
Breit abgestützte Arbeitsgruppe
Eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe mit Claude Michel, Hans Fischer, Viktor Seiler, Marco Savia, Roman Gmür, Christoph Widmer, Roland Leutenegger, Hannes Aebli, Dieter Stäger, unterstützt durch externe Branchenexperten von EVU Partners, hat die Lage umfassend geprüft.
Laut Medienmitteilung zeige die Analyse klar: «Ein Weiterführen des heutigen Modells ist nicht möglich. Zu gross sind die finanziellen, organisatorischen und betrieblichen Risiken. Besonders kritisch sind die starke Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselpersonen, zahlreiche Schnittstellen mit Dienstleistern, fehlende interne Fachkompetenzen und die unsichere Situation in der Strombeschaffung, die vermehrt Kostenrisiken mit sich bringt.» Vor diesem Hintergrund seien alle denkbaren Handlungsoptionen sorgfältig untersucht worden. Varianten wie eine lokale Genossenschaft, eine Fusion, eine Rechtsformänderung oder eine Verpachtung seien verworfen worden, da sie rechtlich, organisatorisch oder finanziell nicht überzeugend umsetzbar seien.
Zwei realistische Lösungen
Übrig geblieben sind gemäss Medienmitteilung zwei realistische und weiterverfolgbare Optionen.
Bei der ersten Option handelt es sich um eine Neuausschreibung der externen Betriebsführung mit strategischer Steuerung durch eine neue Fachkommission unter Aufsicht des Gemeinderats. Damit bliebe die lokale Verankerung erhalten und der Einfluss der Gemeinde auf Betrieb und Angebote weiterhin möglich. Die Tarifhoheit würde grundsätzlich bei der Gemeinde bleiben. Zu klären wären die konkreten Kostenfolgen und die mittelfristig erwartbare Tarifentwicklung. Option zwei beinhaltet den Verkauf des EWW an einen geeigneten Partner, der ein überzeugendes Gesamtpaket aus Preis, Tarifstruktur und Leistungsfähigkeit bietet. Diese Variante könne insbesondere den hohen zukünftigen Investitionsbedarf und fehlende Grössenvorteile abfedern. Zu klären seien neben den Angeboten selbst auch eine nachhaltige Verwendung eines allfälligen Verkaufserlöses. Die Arbeitsgruppe betont: «Es besteht klarer Handlungsbedarf, aber es gibt tragfähige Lösungen. Ziel ist es, der Bevölkerung zwei umsetzbare Varianten transparent aufzuzeigen.» Die Entscheidung erfolgt letztlich durch die Gemeindeversammlung.
Laut Mitteilung werden nun Offerten eingeholt, rechtliche Fragen vertieft geklärt und finanzielle Auswirkungen dem heutigen Status quo gegenübergestellt. Die Entscheidung ist für die nächste Winter-Gmeind geplant. (hhs)
