Am Mittwoch hat der Bundesrat die neuen Massnahmen gegen das Coronavirus mitgeteilt. Zwar sind seit gestern nur noch öffentliche Veranstaltungen mit maximal 50 Personen erlaubt. Von dieser Massnahme ausgeschlossen sind aber die Gemeindeversammlungen. Wie Bundesrat Alain Berset erklärte, soll die Ausübung der politischen Rechte gewahrt bleiben. Die Durchführung von Gemeindeversammlungen muss mit Schutzkonzepten und unter Einhaltung von Hygieneund Abstandsregeln erfolgen. (red.)