Die aktuell angeordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlauben die Durchführung der Gemeindeversammlung ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl. Immer unter der Voraussetzung, dass die bekannten Schutzmassnahmen gegeben sind. Demgegenüber untersteht die ...
Die aktuell angeordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlauben die Durchführung der Gemeindeversammlung ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl. Immer unter der Voraussetzung, dass die bekannten Schutzmassnahmen gegeben sind. Demgegenüber untersteht die Infoveranstaltung den Vorgaben für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und sind entsprechend auf maximal 50 Teilnehmende beschränkt. Die Informationsveranstaltung vom 6. Mai, Beginn um 20 Uhr, wird daher wie folgt organisiert: Durchführung parallel in Mehrzweckhalle und Träff mit maximal je 50 Personen; für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Bei Anmeldung von mehr als 100 Personen wird ein zweiter Veranstaltungsblock mit Start ab 18 Uhr vorangestellt. Infos unter: birmenstorf.ch. (gk)