Die Situation rund um das Coronavirus hat es auch in diesem Jahr erneut verunmöglicht, die Generalversammlung in der Mehrzweckhalle Rüsler in Niederrohrdorf und in der Turnhalle Hinterbächli in Oberrohrdorf durchzuführen. Der Verwaltungsrat und die Bankleitung der ...
Die Situation rund um das Coronavirus hat es auch in diesem Jahr erneut verunmöglicht, die Generalversammlung in der Mehrzweckhalle Rüsler in Niederrohrdorf und in der Turnhalle Hinterbächli in Oberrohrdorf durchzuführen. Der Verwaltungsrat und die Bankleitung der Raiffeisenbank Rohrdorferberg-Fislisbach Genossenschaft haben daraufhin entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen.
Kürzlich wurden die 3333 eingereichten Stimmzettel auf dem Hauptsitz in Niederrohrdorf durch das Stimmbüro ausgezählt. Der Verwaltungsrat bestätigte das Resultat. Die Stimmbeteiligung lag insgesamt bei 30,9 Prozent und war somit nochmals höher als bei der Abstimmung im letzten Jahr. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde stattgegeben.
Die Jahresrechnung 2020 und die Verzinsung der Anteilscheine mit 3 Prozent wurden mit 99 Prozent Ja-Stimmen genehmigt. Die Organe, das heisst der Verwaltungsrat und die Bankleitung, wurden mit 98 Prozent Ja-Stimmen entlastet. Die Zustimmung betreffend Wahl der Revisionsstelle lag bei 96 Prozent.
Mit der Erhöhung der Verzinsung des Genossenschaftskapitals auf 3 Prozent profitieren die Mitglieder von einem sehr attraktiven Zinssatz. Wer also bereits seit Beginn des Jahres 2020 den maximalen Anteilscheinbetrag von 10 000 Fr. gezeichnet hat, kann sich über 300 Fr. Bruttozinsertrag freuen. Per Ende 2020 konnte die Bank erstmals eine Bilanzsumme von 2 Mia. Franken ausweisen, weshalb sie einen Wettbewerb lancierte. Am Schoggomat in Fislisbach konnten 100 Gutscheine gewonnen werden. Diese Gutscheine dürfen die Gewinner bei der Firma nach Wahl im Geschäftskreis der Raiffeisenbank Rohrdorferberg-Fislisbach einlösen. Die Vorfreude ist gross, die Mitglieder am Samstag, 19. März 2022 hoffentlich wieder im gewohnten Rahmen an der Generalversammlung begrüssen zu können. (zVg)