Der Regierungsrat begrüsst laut Mitteilung, die am 26. Mai vom Bundesrat auf Ende Mai beschlossenen Lockerungen der Coronavirus-Schutzmassnahmen. Er freut sich speziell, dass aufgrund der epidemiologischen Lage eine weitgehende Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe und ...
Der Regierungsrat begrüsst laut Mitteilung, die am 26. Mai vom Bundesrat auf Ende Mai beschlossenen Lockerungen der Coronavirus-Schutzmassnahmen. Er freut sich speziell, dass aufgrund der epidemiologischen Lage eine weitgehende Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe und Wellness-Einrichtungen möglich ist. Aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung wird die Maskentragpflicht an den 5.und 6. Klassen der Primarschule per 31. Mai aufgehoben. Der Regierungsrat informierte am gestrigen Point de Presse auch über die Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse im Bereich Grossveranstaltungen (Pilotveranstaltungen, Bewilligungsverfahren und Schutzschirm). Die nach wie vor notwendigen Schutzmassnahmen und -konzepte werden im Aargau konsequent um- und durchgesetzt.
Die Beschlüsse des Bundesrats zum vierten Öffnungsschritt entsprechen weitgehend der Haltung und den Forderungen des Aargauer Regierungsrats. Die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen sind aufgrund der sich weiter entspannenden epidemiologischen Lage sachgerecht und folgerichtig. Der Regierungsrat begrüsst, dass nun auf Ende Mai dieses Jahres ein weiterer, massvoller Schritt zur Rückkehr in die Normalität erfolgen kann. Als besonders erfreulich erachtet der Regierungsrat die Wiedereröffnung der Innenbereiche von Gastronomiebetrieben und der Wellness-Einrichtungen, die auch im Kanton Aargau besonders stark von den Einschränkungen der Coronavirus-Schutzmassnahmen betroffen waren. Er ist froh, dass der Bundesrat auf die nur schwer durchsetzbare Maskentragpflicht an Restauranttischen verzichtet und zudem weitere Lockerungen für die Gastronomie-Aussenbereiche beschlossen hat. (zVg)