Bäume und Sträucher profitieren in ihrem Wachstum zusätzlich von den aktuellen Witterungsverhältnissen. Auch in direkter Nachbarschaft zu öffentlichen Verkehrsräumen entwickeln sie sich prächtig und «raumgreifend», langsam aber stetig und vielfach ...
Bäume und Sträucher profitieren in ihrem Wachstum zusätzlich von den aktuellen Witterungsverhältnissen. Auch in direkter Nachbarschaft zu öffentlichen Verkehrsräumen entwickeln sie sich prächtig und «raumgreifend», langsam aber stetig und vielfach unbemerkt ins «Grenzenlose».
Durch diese «Grenzüberschreitungen» werden Sichtzonen, Durchfahrtsbreiten und Durchfahrtshöhen beschnitten und dadurch die Nutzung der öffentlichen Strassen, Wege und Trottoirs und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Verkehrswegen, werden gebeten, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen in folgende Schranken zu weisen:
Seitlicher Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze; über Strassen den Fahrraum bis auf eine Höhe von 4,50 m freihalten; über Fusswegen und Trottoirs auf eine Höhe von mindestens 2,50 m. Bei Pflanzungen, Grünhecken usw. an Einmündungen und Strassenverzweigungen (Sichtzonen) muss die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,60 m und 3,00 m gewahrt bleiben. Einzelne, die Sicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind zugelassen. Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Wo aktuell nicht gegeben, sind diese Vorgaben bis Ende September zu erfüllen. – Fragen? – Die Bauverwaltung hilft gerne weiter: 056 201 40 53. (gk)