Begehren nur teilweise berücksichtigt
27.10.2023 Fislisbach, Region ReusstalDer Rahmengestaltungsplan «Badenerstrasse Ost» liegt in der Gemeindekanzlei öffentlich auf
Die Gemeinde hat den Gestaltungsplan aufgrund der eingegangenen Begehren im Mitwirkungsverfahren angepasst. Das sind die wichtigsten Änderungen.
Ende letzten Jahres ...
Der Rahmengestaltungsplan «Badenerstrasse Ost» liegt in der Gemeindekanzlei öffentlich auf
Die Gemeinde hat den Gestaltungsplan aufgrund der eingegangenen Begehren im Mitwirkungsverfahren angepasst. Das sind die wichtigsten Änderungen.
Ende letzten Jahres führte die Gemeinde ein Mitwirkungsverfahren zum geplanten Gestaltungsplan für die Badenerstrasse Ost – also das Gebiet zwischen Badenerstrasse und Schulstrasse durch. Insgesamt seien Eingaben von fünf Parteien eingegangen, sagt Angela Ernst, Leiterin Hochbau bei der Gemeinde. Aufgrund der Eingaben seien der Planungsbericht sowie die Sondernutzungsvorschriften (SNV) angepasst worden.
Keine Verbreiterung der Schulstrasse
Dem Mitwirkungsbegehren, auf die geplante Verbreiterung der Schulstrasse zu verzichten, wurde im angepassten Rahmengestaltungsplan entsprochen. Die Anwohner hatten argumentiert, dass die Parzellen 1353 und 1716 bereits Land durch die Verbreiterung der Schulstrasse abgeben mussten. Der Gemeinderat folgte dem Ansinnen, unter anderem weil die Schulstrasse in diesem Bereich über eine Strecke von 40 Metern bereits 5,3 Meter breit sei. Dies reiche aus, damit Lkws und Personenwagen kreuzen könnten. Gleichzeitig wurde eine einheitliche Baulinie in der Schulstrasse festgelegt: «Es gibt eine Baulinie, die drei Meter von der Strasse weg liegt. Normalerweise sind es vier Meter Abstand», erklärt Angela Ernst.
Erschliessung via Tiefgarage
Die vorgesehene, gemeinschaftliche Tiefgarage mit Zufahrt über die Badenerstrasse zur gesammelten Erschliessung des Gebiets stiess nicht bei allen betroffenen Parteien auf Zustimmung. Dem Begehren, ganz auf die Tiefgarage zu verzichten oder diese zu redimensionieren, folgte der Gemeinderat aber nicht. Die zentral gelegenen Parzellen 505, 512, 1357 und 1423 könnten aufgrund der Topografie nicht rückwärtig erschlossen werden. Die Tiefgarage sei unumgänglich um eine bauliche Verdichtung zu ermöglichen, ohne die oberirdischen Flächen noch mehr für Erschliessung und Parkierung zu beanspruchen. Dennoch wurden die Sondernutzungsvorschriften (SNV) angepasst und manche Parzellen aus der Pflicht zur Erschliessung über die zukünftige Tiefgarage an der Badenerstrasse entlassen: «Die Parzellen 1353 und 1716 sind an der Schulstrasse und können auch in Zukunft über die Schulstrasse erschlossen werden», so Angela Ernst. Neubauten auf den Parzellen 502 und 512 müssten aber über die Tiefgarage erschlossen werden. Benötigt ein Gebäude mehr als vier Pflichtparkfelder, müssen diese ebenfalls unterirdisch untergebracht werden.
Begrünung umstritten
Der Gestaltungsplan sieht zur «Rhythmisierung» des Strassenbildes unter anderem Einbuchtungen mit Baumbestand auf den Parzellen 512 und 505 vor, für die die Baulinie auf 8,6 Meter zurückversetzt werden müsste. Auch dagegen gab es Widerspruch. Die Rückversetzung der Baulinie sei nicht verhältnismässig, die Rhythmisierung könne auch nur durch den Wechsel von trauf- und giebelständigen Gebäuden erreicht werden, so das Argument. In seiner Stellungnahme zum Begehren betonte der Gemeinderat jedoch, dass die Baumbuchten von zentraler Bedeutung für das Bebauungskonzept sei. «Es ist im öffentlichen Interesse. Daher bleibt der Gemeinderat bei seiner Meinung», erläutert Angela Ernst. Geregelt wird aufgrund des Begehrens nun aber in den SNV, wer für die Baumbuchten zahlen soll: «Unterhalt und Pflanzung gehen auf Kosten der Gemeinde», so Ernst.
Keine Einbahnstrasse
Abgelehnt wurde auch das Begehren, die Schulstrasse zur Einbahnstrasse zu machen. Auf einer solchen würde tendenziell schneller gefahren, so der Gemeinderat, der zudem ein höheres Verkehrsaufkommen durch «Suchverkehr» befürchtet. Das vorgeschlagene Lastwagenverbot auf der Schulstrasse wurde ebenfalls nicht berücksichtigt, da auch Parzellen in der Kernzone für die ein Gewerbeanteil von 20 Prozent gilt, über die Strasse erschlossen würden. Auch ein Parkverbot entlang der Schulstrasse wurde abgelehnt, weil das Parkieren aufgrund der schmalen Strasse meist ohnehin nicht zulässig sei. Alle Unterlagen zum Rahmengestaltungsplan liegen bis 20. November bei der Gemeinde auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann bis dahin Einwendungen erheben.
Michael Lux


