Der Staatsanwalt hatte das Wort
01.03.2024 Fislisbach, Region ReusstalDer Gewerbeverein Region Mellingen traf sich im Restaurant Linde zum gemeinsamen Austausch, Zmittag und Fachreferat
Bereits zum zweiten Mal lud der Gewerbeverein seine Mitglieder zu einem Fachvortrag ein. Dieses Mal berichtete Roman Keller, Staatsanwalt in Rheinfelden, über seinen ...
Der Gewerbeverein Region Mellingen traf sich im Restaurant Linde zum gemeinsamen Austausch, Zmittag und Fachreferat
Bereits zum zweiten Mal lud der Gewerbeverein seine Mitglieder zu einem Fachvortrag ein. Dieses Mal berichtete Roman Keller, Staatsanwalt in Rheinfelden, über seinen spannenden Berufsalltag.
Während beim Vortrag eines Energieberaters im letzten Jahr das Thema «Nachhaltigkeit» im Vordergrund stand, ging es bei Roman Kellers Referat quasi um die Abgründe menschlichen Wesens. Denn in seinem beruflichen Alltag hat der Staatsanwalt naturgemäss mit allen möglichen Formen des Verbrechens zu tun. Und davon gibt es im Kanton Aargau offensichtlich genug. Pro Jahr werden allein 35 000 Strafbefehle ausgestellt und 1500 Anklagen erhoben. Roman Keller selbst ist im Bezirk Rheinfelden-Laufenburg tätig. In der Nacht und am Wochenende teilen sich die Staatsanwälte der verschiedenen Bezirke ausserdem den Pikettdienst. Nachts ist immer ein Staatsanwalt für alle Bezirke zuständig, am Wochenende sind sie je zu zweit im Dienst. Aber wieso wird man überhaupt Staatsanwalt, wenn man doch vielleicht als Anwalt mehr verdienen könnte? Selbstverständlich sei der Verteidiger, dessen einzige Aufgabe darin bestehe, dem Beschuldigten zum bestmöglichen Ergebnis zu verhelfen, rechtsstaatlich notwendig, betonte Keller. Er persönlich könne sich aber nicht vorstellen, beispielsweise einen Vergewaltiger zu verteidigen, wenn er wisse, dass dieser tatsächlich schuldig sei. «Ich verhelfe lieber dem Opfer zur Gerechtigkeit», so Keller. Es gehe in erster Linie darum, herauszufinden, was wirklich passiert sei. Wobei das gerade bei sogenannten Vier-Augen-Fällen, in denen es keine weitere Zeugen gibt, schwierig sei. Den bekannten Rechtssatz «in dubio pro reo» – im Zweifel für den Angeklagten – wende in unklaren Fällen allerdings der Richter an. Die Rolle eines Staatsanwalts sei eine andere: «Meine Aufgabe ist es, Anklage zu erheben, auch wenn ich weiss, dass er vielleicht freigesprochen wird», stellte Keller klar. Auch seine persönliche Meinung zu einem Sachverhalt dürfe bei der Frage nach einer Anklage keine Rolle spielen: «Die Frage: Ist Marihuana sinnvoll, kläre nicht ich, das steht im Strafgesetzbuch», nannte Keller ein Beispiel.
Anwalt der Verstorbenen
Allzu zartbesaitet darf ein Staatsanwalt nach Roman Kellers Ausführungen wohl ebenfalls nicht sein. Denn ein wichtiges Thema seiner Tätigkeit seien unter anderem aussergewöhnliche Todesfälle, bei denen er selbst ebenfalls vor Ort ist: «Unsere Aufgabe ist es, auszuschliessen, dass die Person durch fremde Hand gestorben ist», so Keller. Rote Punktierungen in den Augen wiesen etwa auf Einwirkungen am Hals hin. Gerade für die Angehörigen seien diese Untersuchungen «sehr intensiv». Dennoch seien sie notwendig: «Ich sehe das als Dienst am Verstorbenen», so der Staatsanwalt. Nicht immer geht es in Kellers Alltag jedoch um Mord und Totschlag. Auch das weite Feld der Cyberkriminalität spiele eine immer grössere Rolle. Hier wird mit teils raffinierten Tricks gearbeitet. Als Beispiel nannte Keller den sogenannten «CEO-Betrug», bei dem die Täter mit einer vermeintlichen E-Mail des Chefs arglose Mitarbeitende dazu bringen, Geld auf ein fremdes Konto zu überweisen. Für eine Täuschung genüge da manchmal schon ein kaum merklicher Buchstabendreher in der originalen E-Mail-Adresse. Ebenfalls eine perfide Masche: das Vortäuschen falscher Liebesbeziehungen. «Das Prinzip baut auf die Einsamkeit der Leute. Sie gehen auf die Schwächsten», sagte Keller und berichtete von einem Fall, in dem eine Frau 140 000 Fr. an einen fiktiven Nato-General im Ausland überwies.
Widerstand ist zwecklos
Bei seiner Arbeit hat Keller weitreichende Befugnisse, wie er den gebannt lauschenden Zuhörerinnen und Zuhörern des Gewerbevereins berichtete. Dazu gehören Durchsuchungsbeschlüsse, DNA-Abgleiche oder Telekommunikationsüberwachung – und im Extremfall auch Haftanordnung. Eine Blutprobe könne die Polizei im Verdachtsfall seit 1. Januar auch ohne Staatsanwalt anordnen, so Keller. «Und was passiert, wenn der Fahrer sowohl einen Alkoholtest als auch eine Blutprobe verweigert?», wollte einer der Teilnehmenden wissen. In diesem Falle könne man sich der «Vereitelung einer Blutprobe» schuldig machen, so der Staatsanwalt. Dies würde mindestens so bestraft, wie das Fahren unter Drogeneinfluss: «Strafrechtlich macht Nichtkooperieren keinen Sinn», gab Roman Keller den interessierten Zuhörern mit, die sich um einiges schlauer auf den Heimweg machten.
Michael Lux


