Von April bis Juli brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wild lebenden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen. Die Hunde sind deswegen im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht ...
Von April bis Juli brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wild lebenden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen. Die Hunde sind deswegen im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Die temporäre Leinenpflicht ist eine gesetzliche Vorschrift und im ganzen Kanton gültig.
Hundehalter erhalten die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 wiederum per Post. Bisherige Hundebesitzer, welche seit dem vergangenen Jahr keinen Hund mehr halten, werden deshalb um eine entsprechende Meldung an die Einwohnerdienste Fislisbach gebeten (056 483 01 41 oder einwohnerdienste@fislisbach.ch). Ohne entsprechende Mitteilung werden die Rechnungen Anfang Mai verschickt. Die Taxe beträgt 120 Fr. pro Jahr und Hund und bezieht sich auf die Periode vom 1. Mai 2024 bis 30. April 2025.
Meldepflichtige Personen, die einen Hund halten oder für länger als drei Monate übernehmen, haben die Registrierung des Hundes innert 10 Tagen seit Übernahme des Tieres auf den Einwohnerdiensten Fislisbach vorzunehmen. Anzumelden sind Hunde, welche das Alter von drei Monaten erreicht haben. Zur Registrierung des Hundes ist eine Mitteilung an die Einwohnerdienste nötig, der Impfausweis/-pass des Hundes ist beizulegen. (zVg)