In seiner Sitzung vom 29. Mai hat der Regierungsrat eine Planbeschwerde zur Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland «Spezialzone Lindmühle» mit Änderung BNO «Lindmühle 2018» und Gestaltungsplan «Lindmühle 2018» mit Erschliessungsplan ...
In seiner Sitzung vom 29. Mai hat der Regierungsrat eine Planbeschwerde zur Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland «Spezialzone Lindmühle» mit Änderung BNO «Lindmühle 2018» und Gestaltungsplan «Lindmühle 2018» mit Erschliessungsplan «Zufahrtsstrasse Lindmühle West» teilweise gutgeheissen. Infolge dessen sind zusätzliche Abklärungen zu den erwähnten Planungen notwendig. Das Geschäft wurde deshalb zur vertieften Prüfung an den Gemeinderat von Birmenstorf zurückgewiesen. Der Gemeinderat prüft nun das weitere Vorgehen mit der Eigentümerschaft der Lindmühle AG. (zVg)