Anfang 2018 ist die vom Aargauer Stimmvolk angenommene Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Aargauer Gemeinden in Kraft getreten.
Nach der seither geltenden Berechnungsart mit Steuerkraftausgleich, Mindestausstattung, Bildungslastenausgleich, Soziallastenausgleich und einem ...
Anfang 2018 ist die vom Aargauer Stimmvolk angenommene Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Aargauer Gemeinden in Kraft getreten.
Nach der seither geltenden Berechnungsart mit Steuerkraftausgleich, Mindestausstattung, Bildungslastenausgleich, Soziallastenausgleich und einem räumlich-strukturellen Lastenausgleich erhält die Gemeinde Fislisbach aus dem innerkantonalen Finanzausgleich für das Jahr 2025 eine Auszahlung von 884 000 Franken (im Jahr 2024 waren es lediglich 806 000 Franken).
Im Jahr 2025 erhalten 133 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge im Umfang von 97 Millionen Franken. Die Beitragszahlungen werden zu knapp 30 Prozent über den Kanton finanziert und zu etwas mehr als 70 Prozent über die 64 Zahlergemeinden. Letztere leisten zusammen Abgaben in einer Höhe von insgesamt 69 Millionen Franken. (gk)