Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden (Feuerfondsverordnung), die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall ...
Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden (Feuerfondsverordnung), die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten u. a. für Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen) ausgerichtet werden. Die AGV hat der Gemeinde Fislisbach für das Jahr 2024 einen Pauschalbeitrag von 17 600 Franken (2023 waren es 18 600 Franken) an die Löschwasserversorgung überwiesen. (gk)