Weitere wichtige Etappe für Dorfentwicklung
23.07.2024 Niederwil, FreiamtDer Gestaltungsplan «Hubelstrasse» liegt noch bis zum 31. Juli öffentlich bei der Gemeindeverwaltung auf
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung liegt die finale Fassung des
Gestaltungsplans «Hubelstrasse» auf – mit ...
Der Gestaltungsplan «Hubelstrasse» liegt noch bis zum 31. Juli öffentlich bei der Gemeindeverwaltung auf
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung liegt die finale Fassung des
Gestaltungsplans «Hubelstrasse» auf – mit kleinerem Perimeter.
Beim Vergleich zwischen dem aktuellen Situationsplan (siehe oben) und der Version, die im Herbst 2022 im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens präsentiert wurde, fällt zunächst auf, dass drei Grundstücke fehlen. Bereits im vergangenen Sommer wurden die Parzellen 339, 343 und 889 mit einer Teiländerung der Nutzungsplanung aus der Gestaltungspflicht entlassen. Hintergrund: die unterschiedlichen Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer. Der Grundeigentümer der Parzelle 889, will die Parzelle zeitnah bebauen und hat daher zusammen mit den Eigentümern der beiden anderen genannten Parzellen die Entlassung aus der Gestaltungsplanpflicht beantragt. Bereits im 2022 vorgestellten Richtprojekt waren diese Grundstücke daher nicht einbezogen worden.
Eine Änderung ergibt sich auch bezüglich der Parzelle 324. Sie lag im früheren Plan im Bereich für Regelbauweise. Laut der angepassten Sondernutzungsvorschriften soll das Grundstück jedoch bei einer Neuüberbauung ebenfalls im Einklang mit dem Gestaltungsplan «Hubelstrasse» überbaut werden. Dafür soll vorab ein eigener Teil-Gestaltungsplan erstellt oder der Gestaltungsplan «Hubelstrasse» angepasst werden. Qualitätsmerkmale wie bauliche Dichte, Höhe des Gebäudes, Aussenraum oder Energievorgaben sollen sich dabei am vorliegenden Gestaltungsplan orientieren.
Wohnraum auch für Ältere
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens wünschte sich der Seniorenrat, dass eine künftige Nutzung für Alterswohnungen des Gebiets im Dorfzentrum in den Sondernutzungsvorschriften festgehalten werde («Reussbote», 28. Oktober 2022). Dem wurde Rechnung getragen. In Paragraf 10 ist festgeschrieben, dass das Wohnungsangebot mindestens 25 Prozent hindernisfreie und altersgerechte Wohnungen bereitstellen soll.
Ziel des Gestaltungsplans ist es, die Überbauung des Areals in angemessener Dichte und einer besonders stimmigen Einpassung an das Ortsbild gegenüber der denkmalgeschützten Kirche zu gewährleisten. Hohe Wohnqualität und eine Umgebungsgestaltung mit attraktiven Spiel- und Aufenthaltsbereichen sollen sichergestellt werden. In den Sondernutzungsvorschriften sind daher in den Baubereichen A bis E maximal drei Vollgeschosse zulässig. In den Bereichen A bis C Richtung Hauptstrasse sollen maximal zwei Vollgeschosse zu sehen sein. Neben weiteren Bestimmungen werden auch die zulässigen Dachformen genau festgelegt – etwa für die Baubereiche D bis G, die nur gleichseitige Satteldächer aufweisen dürfen. Erschlossen werden soll das Areal über eine unterirdische Einstellhalle mit Zufahrt über die Hubelstrasse. Die Fusswegverbindungen sollen mittels Eintrag ins Grundbuch gesichert werden. Die Unterlagen mit allen Details zur öffentlichen Auflage sind noch bis 31. Juli bei der Gemeindeverwaltung oder digital auf der Gemeindehomepage einsehbar.
Michael Lux