Dass der Fussgängerstreifen auf der Hinterbächlistrasse auf der Höhe Oberdorfstrasse in Oberrohrdorf zwingend entfernt werden muss und in einer Tempo-30-Zone ausschliesslich Rechtsvortritte gelten, ist falsch. Dies wurde mir aber Anfang Juli von einem Mitglied des ...
Dass der Fussgängerstreifen auf der Hinterbächlistrasse auf der Höhe Oberdorfstrasse in Oberrohrdorf zwingend entfernt werden muss und in einer Tempo-30-Zone ausschliesslich Rechtsvortritte gelten, ist falsch. Dies wurde mir aber Anfang Juli von einem Mitglied des Referendumskomitees versichert. Der Herr sammelte vor dem Volg Unterschriften gegen Tempo 30 in Oberrohrdorf. Zunächst äusserte er sich positiv zu Tempo 30, behauptete dann aber, dass der Fussgängerstreifen auf der Hinterbächlistrasse bei der Einführung einer Tempo-30-Zone entfernt werden würde, was er für sehr gefährlich hielt. Zudem würden die Rechtsvortritte seiner Meinung nach zu Blechschäden führen. Auch aus diesen Gründen, erklärte er, hat das Komitee das Referendum ergriffen. Ausserdem wies er deutlich darauf hin, dass die Bergstrasse und die Rüslerstrasse von der Tempo-30-Limite ausgenommen werden sollten.
Der Traktandenbericht der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni, welcher übrigens online verfügbar ist, widerlegt eindeutig die Behauptung, dass der Fussgängerstreifen in der Tempo-30-Zone aufgehoben wird.
Tatsächlich ist es in der Hoheit der Gemeinde, in einer Tempo-30-Zone Fussgängerstreifen zu platzieren, und genau dieser, der als Teil des Schulwegs (!) anerkannt ist, bleibt laut den Unterlagen bestehen. Ebenfalls in der Hoheit der Gemeinde ist gemäss der Verordnung des Uvek über «die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen» die Signalisation von Rechtsvortritten, wenn es der Verkehrssicherheit dient.
Auch dies wird im Traktandenbericht erklärt und hat Gemeindeammann Thomas Heimgartner an der Gemeindeversammlung nochmals bekräftigt. War es ein Missverständnis oder wurden beim Unterschriften sammeln bewusst Falschinformationen verbreitet, um genügend Unterschriften für das Referendum zu erhalten?
Die überwiegend positiven Auswirkungen einer Tempo-30-Zone, insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie unsere Kinder, ältere Menschen und Velofahrer jeden Alters, bestärken mich darin, am 20. Oktober ein klares Ja in die Urne zu legen. Ja, zu etwas mehr Langsamkeit im Alltag. Ja, zu einem sicheren und lebenswerten Wohnort.
Stephanie Sanders, Oberrohrdorf