Nach dem Mitwirkungsverfahren wertet die Gemeinde die Eingaben der Bevölkerung aus
Fislisbach setzt im Gebiet Buech auf dessen Potenzial für die Siedlungsentwicklung. Vorstellungen, wie sich dieses Gebiet entwickeln soll, haben auch die Fislisbacherinnen und ...
Nach dem Mitwirkungsverfahren wertet die Gemeinde die Eingaben der Bevölkerung aus
Fislisbach setzt im Gebiet Buech auf dessen Potenzial für die Siedlungsentwicklung. Vorstellungen, wie sich dieses Gebiet entwickeln soll, haben auch die Fislisbacherinnen und Fislisbacher.
Das Gebiet Buech in Fislisbach soll eingezont werden: An der Oberrohrdorferstrasse plant die Gemeinde qualitativ hochstehenden Wohnraum. Dieses Gebiet ist im kantonalen Richtplan schon jetzt als Siedlungsgebiet festgelegt. Das bedingt aber eine Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung. Nach einer Informationsveranstaltung im August hatte die Bevölkerung Gelegenheit, sich im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens bis zum 3. Oktober zu den Entwürfen der geplanten Teiländerung zu äussern.
Die Vorstellungen der Bevölkerung
Die Fislisbacherinnen und Fislisbacher nutzten diese Möglichkeit, wie Daniel Bützberger, stellvertretender Gemeindeschreiber, auf Anfrage erklärt. Verschiedene Mitwirkungseingaben zur Siedlungsentwicklung im Buech gingen bei der Gemeinde ein. Diese Eingaben beziehen sich auf den vorgesehenen Gewerbeanteil, auf Zufahrtsmöglichkeiten, auf eine zusätzliche Bushaltestelle sowie auch den Schutz der Wildtiere, respektive einen Wildtierkorridor.
An der Informationsveranstaltung im August hatten sich Bürgerinnen und Bürger zudem besorgt geäussert, weil in der geplanten neuen Wohn- und Gewerbezone die Fassadenhöhe der Überbauung bis zu 19 Meter hoch ausfallen dürfte (der «Reussbote» berichtete). Kritisiert wurde damals auch die Erschliessung der ansonsten verkehrsfrei vorgesehenen Überbauung durch zwei Zufahrtsstrassen sowie durch eine weitere Bushaltestelle. Das Gebiet sei bereits durch zwei Haltestellen erschlossen. Bedenken kamen am Informationsabend auch zum geplanten Gewerbeanteil, der zehn Prozent betragen soll – denkbar wären Dienstleistungsbetriebe, etwa ein Restaurant oder eine Kita. Der Gewerbeanteil wurde an der Informationsveranstaltung hinterfragt, weil an vielen Orten Gewerbeflächen leer stünden und gemischte Zonen Potenzial für Konflikte bergen würden.
Im frühen Planungsstadium
Bützberger erklärt, dass man sich in einem frühen Planungsstadium befinde und «die Flughöhe hoch» sei. Die Gemeinde werde die Eingaben auswerten und einen Mitwirkungsbericht verfassen. Dieser wird dem Kanton übergeben, der unter Einbezug dieses Berichtes einen definitiven Vorprüfungsbericht verfasst. Danach findet die öffentliche Auflage der Planungsunterlagen statt, sofern Einwendungen erfolgen, sind diese anschliessend durch den Gemeinderat zu behandeln. Erst an der Gemeindeversammlung im November 2025 wird die Stimmbevölkerung daher über die Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung abstimmen können.
Die Einzonung des Gebietes im Buech war bereits vor zwölf Jahren ein Thema. Damals waren zu viele Neubauprojekte in Planung, die Einzonung des Buechs wurde zurückgestellt. Mit dem starken Bevölkerungswachstum in Fislisbach und mit der grossen Nachfrage des Dorfes als Wohnort, erhält die Einzonung des Gebietes neue Aktualität. (hhs)