Lesermeinungen
29.04.2025 LeserbriefeDetailliert ausgereift und ausgewogen
Künten und Fischbach-Göslikon liegen zwischen den regionalen Zentren Bremgarten, Mellingen, Baden, Wohlen und Mutschellen. Das Reusstal bietet Natur- und Naherholungsraum, es bestehen bereits schöne, ...
Detailliert ausgereift und ausgewogen
Künten und Fischbach-Göslikon liegen zwischen den regionalen Zentren Bremgarten, Mellingen, Baden, Wohlen und Mutschellen. Das Reusstal bietet Natur- und Naherholungsraum, es bestehen bereits schöne, ausgebaute Wanderwege beidseits der Reuss zwischen den nächsten Brücken von Bremgarten und Stetten. Bereits 2015 hielten es die damaligen Gemeinderäte der beiden Gemeinden Fi-Gö und Künten für wichtig, die zukünftigen Besucherströme von Erholungssuchenden an der Reuss aktiv zu lenken. In Künten wurden wichtige Grundlagen für die verkehrstechnische Erschliessung geplant, vom Stimmvolk jeweils mit grossem Mehr bewilligt und umgesetzt. Im Rahmen des Machbaren wurden die Verkehrsführung nach Sulz angepasst und begrenzte, klar ausgewiesene, bewirtschaftete Parkplätze in der Sulzer Reussebene in einem Baubewilligungsverfahren geschaffen. Freies oder wildes Parkieren kann seither sanktioniert werden und die Kapazitäten sind und bleiben begrenzt. Die spezifischen Bedürfnisse der Landwirte, des Campingplatzes, des Restaurants Fahr wie auch der ehemaligen Besenbeiz Rohrhof wurden ebenfalls berücksichtigt. In dieser Gesamtplanung kam auch der langgehegte Wunsch vieler Bewohnerinnen und Bewohner von Künten, Sulz und Fischbach-Gösli- kon nach einem Fussgängersteg über die Reuss wieder aufs Tapet. 2015 wurde der Faden nun wieder aufgenommen. Das Gesamtkonzept wurde dann zunächst innerhalb der Regionalplanungsgruppe MRK (Repla Mutschellen, Reusstal, Kelleramt) breit diskutiert und abgestimmt. Dadurch fand das Projekt via Kanton auch Eingang ins Agglomerationsprogramm des Bundes, wodurch für das breit anerkannte förderungswürdige Projekt eine Kostenbeteiligung von gegen 40 Prozent zugesichert ist. Eine weitere Herausforderung bestand darin, das Projekt Reusssteg mit den zuständigen kantonalen Behörden sowie den Umweltverbänden Pro Natura, WWF und Birdlife für die gesetzlich notwendige Ausnahmebewilligung abzustimmen. Auch hier konnte dank Ausgleichsmassnahmen ein allseitig zufriedenstellendes Resultat und eine kantonale Zustimmung erzielt werden. Deshalb ist die Behauptung falsch, die zugesicherte Ausnahmebewilligung für den Reusssteg sei ungesetzlich. Und schliesslich gab es auch noch Wünsche seitens Interessensgruppen für Fahrrad- und Wanderwege, welche in das Projekt einflossen. Auch sei hier unbedingt erwähnt, dass bereits in der ersten Planungsphase eine offene Diskussion mit dem Fähriverein geführt wurde, welche ebenfalls in eine einvernehmliche Zustimmung für den Reusssteg mündete. Die Zeit ist also reif für diesen Fussgängersteg über die Reuss. Die Baukosten dürften, dank der finanziellen Unterstützung vonseiten Bund und weiteren Sponsoren bei rund 700 000 bis 800 000 Franken je Gemeinde zu liegen kommen. Diese Kosten könnten dann über 30 Jahre abgeschrieben werden, was derzeit für Künten weniger als ein halbes Steuerprozent entspricht, sowie absolut tragbar ist.
Wir haben nur diese eine Chance, Ja für den Reusssteg, es braucht jede Stimme, auch Ihre.
Werner Fischer, ehemaliger Gemeindeammann Künten
Lohngleichheit
Mit dem revidierten nationalen Gleichstellungsgesetz (GlG) werden seit Juli 2020 alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten dazu verpflichtet, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Diese nun vorliegende Volksinitiative verlangt, dass im Kanton Aargau die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen bereits ab 50 Arbeitnehmenden gemacht werden muss. Kontrolliert und koordiniert würde dies unter anderem durch eine Fachstelle, die neu eingerichtet würde.
Erstens bin ich gegen den Kantönligeist und wehre mich, dass der Aargau eine andere Bestimmung hat als im nationalen Gleichstellungsgesetz verankert ist. Zweitens weiss ich aus eigener Erfahrung, dass der Aufwand für Unternehmen aufwendig und gross ist. Drittens bin ich überzeugt, dass Arbeitgeber sich in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie die Lohngleichheit nicht einhalten. Viertens braucht es keine Fachstelle, die viel kostet und über kurz oder lang zu einem bürokratischen Monster mutiert. Ich hoffe sehr, dass diese Volksinitiative abgelehnt wird und bin überzeugt, dass die Lohngleichheit ohne diese zusätzliche Regelung umgesetzt wird.
Edith Saner, Grossrätin und Co-Präsidentin Die Mitte Aargau, Birmenstorf
Entlastung für Mittelstand wichtiger Schritt
Kinder und Karriere unter einen Hut zu bringen, ist nicht einfach – vor allem finanziell. Umso mehr freue ich mich über das neue Aargauer Steuergesetz. Höhere Abzüge für die Kinderbetreuung bedeuten eine spürbare Erleichterung für Familien. Wer arbeitet und gleichzeitig für seine Kinder sorgt, sollte nicht noch zusätzlich steuerlich bestraft werden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Fairness.
Severine Jegge, Grossrätin, Gemeinderätin, Die Mitte, Oberrohrdorf
Steuergesetzrevision – ein Gewinn für Familien
Es gibt verschiedene Gründe, dieser Gesetzesrevision zuzustimmen. Ich freue mich unter anderem, dass Familien durch die Erhöhung des Abzugs der Kinder- und Drittbetreuungszulagen profitieren. Dies stärkt mit Bestimmtheit die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist somit auch ein wichtiger Faktor gegen den zunehmenden Fachkräftemangel. Für Bildung im Erwachsenenalter habe ich mich beruflich immer stark gemacht. Neu wird durch diese Gesetzesrevision der Abzug für Aus- und Weiterbildungskosten von 12 000 auf 18 000 Franken erhöht. Ein Plus für alle, sich weiterbilden wollen und müssen, ein Plus für Familien und ein Plus für die Arbeitgeber. Grundsätzlich profitieren durch diese Vorlage alle. Somit werde ich auf jeden Fall zustimmen.
Edith Saner, Grossrätin und Co-Präsidentin Die Mitte Aargau, Birmenstorf