Aargau führt den Datenaustausch mit Sportgericht ein
Als schweizweit erster Kanton hat der Kanton Aargau am 17. Juni eine Vereinbarung zum Datenaustausch mit der Stiftung Schweizer Sportgericht als Betreiberin eines echten Schiedsgerichts unterzeichnet. Als Schiedsinstitution ist das ...
Aargau führt den Datenaustausch mit Sportgericht ein
Als schweizweit erster Kanton hat der Kanton Aargau am 17. Juni eine Vereinbarung zum Datenaustausch mit der Stiftung Schweizer Sportgericht als Betreiberin eines echten Schiedsgerichts unterzeichnet. Als Schiedsinstitution ist das Schweizer Sportgericht zuständig für Verfahren bei Verstössen gegen das Doping- oder das Ethik-Statut von Swiss Olympic. Das Sportgericht übermittelt dem Kanton künftig rechtskräftige Schiedssprüche, bei denen ein Bezug zum Aargau besteht.
Mit dem am 1. Mai 2026 in Kraft getretenen Aargauer Sportgesetz bekennt sich der Kanton Aargau zu einem gesunden, respektvollen und fairen Sport. Die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Sportgericht ermöglicht es dem Kanton, Informationen über sanktionierte Verstösse mit Bezug zum Aargauer Sport zu erhalten. Er kann so die betroffenen Personen oder Sportorganisationen identifizieren. Die Informationen dienen dem Kanton als Basis für die Prüfung und Ergreifung allfälliger Massnahmen, beispielsweise dem Ausschluss von Personen aus Funktionen im öffentlich-rechtlichen Sport oder der Rückforderung von Subventionen bei privatrechtlich organisierten Sportorganisationen. Unterzeichnet haben die Vereinbarung Olivier Dinichert, Abteilungsleiter Hochschulen und Sport des Departements Bildung, Kultur und Sport, Raphaëlle Favre Schnyder, Präsidentin Stiftung Schweizer Sportgericht, und Yann Hafner, Direktor Stiftung Schweizer Sportgericht. (zVg)