Bürgerrechte wahrnehmen – Behördenverantwortung ernst nehmen
06.11.2026 LeserbriefeMit Erstaunen habe ich die Aussagen des Birrharder Gemeindeammanns Daniel Knappe und Vizeammanns Gaudenz Lüchinger im Reussbote zur Kenntnis genommen. Dass Bürgerinnen und Bürger, die auf mögliche baurechtliche Missstände hinweisen, öffentlich als erheblicher ...
Mit Erstaunen habe ich die Aussagen des Birrharder Gemeindeammanns Daniel Knappe und Vizeammanns Gaudenz Lüchinger im Reussbote zur Kenntnis genommen. Dass Bürgerinnen und Bürger, die auf mögliche baurechtliche Missstände hinweisen, öffentlich als erheblicher Kostenfaktor dargestellt werden, ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich. Die Einhaltung und Durchsetzung der Bauvorschriften gehört zum gesetzlichen Auftrag einer Gemeinde. Dieser darf nicht davon abhängig gemacht werden, welcher administrative oder finanzielle Aufwand damit verbunden ist.
Entscheidend ist nicht die Anzahl der Bürgeranfragen, sondern weshalb diese notwendig werden. Werden baurechtliche Sachverhalte nicht zeitgerecht geklärt oder berechtigte Anliegen nicht abschliessend behandelt, sind wiederholte Nachfragen eine nachvollziehbare Folge. Daraus einen Missbrauch von Bürgerrechten abzuleiten, greift zu kurz. Als langjähriger Mitarbeiter im kommunalen Bauverwaltungswesen mit über 30 Jahren Berufserfahrung kenne ich die gesetzlichen Verpflichtungen und Herausforderungen einer Gemeindeverwaltung aus eigener Praxis. Ich weiss somit sehr genau, wovon ich spreche. Gerade deshalb befremdet mich diese öffentliche Darstellung engagierter Bürgerinnen und Bürger. Besonders fragwürdig ist die Aussage, solche Anfragen würden Kosten von mehreren Steuerprozenten verursachen. Eine derart weitreichende Behauptung verlangt nach einer transparenten und überprüfbaren Kostenaufstellung. Dabei wäre auch offenzulegen, welcher Aufwand allenfalls durch verzögerte Entscheide oder unzureichende behördliche Abklärungen entstanden ist.
Bemerkenswert ist zudem, dass der Gemeinderat die Bevölkerung im Mai 2026 noch ausdrücklich aufgefordert hat, nicht bewilligte Bauvorhaben zu melden. Wenn entsprechende Hinweise nun als Belastung dargestellt werden, erscheint diese Haltung widersprüchlich. Selbstverständlich ist Rechtsmissbrauch nicht zu tolerieren. Weder die Häufigkeit von Anfragen noch deren Bearbeitungsaufwand begründen jedoch für sich allein einen solchen Vorwurf. Wer von der Bevölkerung die Einhaltung der Gesetze verlangt, muss sich als Behörde selbst an rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen. Dazu gehören insbesondere das Legalitätsprinzip, die Rechtsgleichheit und eine transparente Verwaltungspraxis.
Statt kritische Bürgerinnen und Bürger als Kostenverursacher darzustellen, sollte der Gemeinderat die Ursachen der zahlreichen baurechtlichen Auseinandersetzungen selbstkritisch hinterfragen. Nicht die Wahrnehmung von Bürgerrechten ist problematisch, sondern deren mögliche Missachtung. Vertrauen entsteht durch rechtmässiges, konsequentes und transparentes Behördenhandeln – nicht durch Appelle zur Zurückhaltung.
Bernhard Haller,
Grundeigentümer in Birrhard
