Zum Artikel «Die Regeln zum Schilderwald beim Fohrhölzli» («Reussbote», 3. Juli)
Wenn man sich mit dem Schilderwald auf das Gesetzt beruft, hätte die Situation Rotrischweg als Ganzes beurteilt werden müssen. Mit der neuen Signalisation beim ...
Zum Artikel «Die Regeln zum Schilderwald beim Fohrhölzli» («Reussbote», 3. Juli)
Wenn man sich mit dem Schilderwald auf das Gesetzt beruft, hätte die Situation Rotrischweg als Ganzes beurteilt werden müssen. Mit der neuen Signalisation beim Rotrischweg wurde vergessen, in Richtung Loorenstrasse die Tempo 30 Zone ebenfalls zu signalisieren! Entweder bei der Liegenschaft Rotrischweg 7 oder spätestens bei der Einmündung in die Loorenstrasse müsste ein solches Signal aufgestellt werden. Die Signalisation Tempo 30 auf der Loorenstrasse steht circa 50 m vor der Einmündung Rotrischweg, somit ist, vom Rotrischweg herkommend, nirgends signalisiert, dass auf der Loorenstrasse Tempo 30 gilt. Einmal mehr wurde in Niederrohrdorf ein Projekt nicht zu Ende gedacht, Zeit und Geld verschwendet. Die Strasseneinmündung Rotrischweg in die Badenerstrasse beim Fohrhölzli macht gar keinen Sinn, zumal die Strasse mit einem Fahrverbot (Ausnahme Anstösser) versehen ist. Die Einmündung hätte mit dem Bau der Mittelinsel und dem Ausbau der Bushaltestellen Fohrhölzli vor Jahren problemlos geschlossen werden können. Mit den Verkehrsregime: Einbahnstrasse von der Loonstrasse (Rotrischweg 5) bis zur Liegenschaft Rotrischweg 7 wäre den Anliegen der Anstösser Genüge getan worden. Mit dieser Massnahme wäre auch dem Schleichverkehr auf dem Rotrischweg Einhalt geboten worden (Verbotssignale nützen nur wenn diese auch kontrolliert und durchgesetzt werden). Weiterer positiver Nebeneffekt: Der Radweg entlang der Badenerstrasse hätte eine gefährliche Strassenquerung weniger.
Peter Schmid, Niederrohrdorf