Kein Einspruch gegen das neue Reglement zur Schul- und Sportanlagen-Überwachung
Insgesamt 14 Videokameras werden künftig die Areale der Schulanlage Riedmatte sowie des Kindergartens Althau überwachen. So soll einerseits Vandalismus vorgebeugt werden. Andererseits ...
Kein Einspruch gegen das neue Reglement zur Schul- und Sportanlagen-Überwachung
Insgesamt 14 Videokameras werden künftig die Areale der Schulanlage Riedmatte sowie des Kindergartens Althau überwachen. So soll einerseits Vandalismus vorgebeugt werden. Andererseits können mögliche Täter so leichter ermittelt werden können.
Hintergrund für die Pläne des Gemeinderats waren zunehmende Fälle von Vandalismus und Littering auf den beiden Arealen. Aus Datenschutzgründen ist eine solche Videoüberwachung allerdings an strenge Auflagen gebunden. Ende November wurde schliesslich das entsprechende Rahmenreglement zur Überwachung von Schul- und Sportanlagen öffentlich aufgelegt.
Jetzt steht fest: Der Umsetzung steht nichts mehr im Wege. «Es hat keine Einwendungen gegen das Projekt gegeben», erklärt Gemeindeschreiber Christian Huber auf Nachfrage des «Reussbote». Das Reglement könne 1:1 realisiert werden. Auch die Kosten von 38 000 Franken, die bereits im Budget 2024 enthalten waren, bleiben im vorgesehenen Rahmen – die Kameras sind bereits bestellt. «In den nächsten Wochen wird die Umsetzung mit Installation der Kameras und parallel der entsprechenden Hinweisschilder erfolgen», so Huber. Gleichzeitig trete auch das Reglement in Kraft.
Überwachung nicht zu Schulzeiten
Insgesamt sollen 14 Videokameras zum Einsatz kommen. Der grösste Teil wird laut Reglement auf der Schulanlage Riedmatte installiert. Dort werden vor allem die Eingangsbereiche der Schulhäuser, aber auch Teile der Aussenbereiche und die Pausenplätze überwacht. Drei Kameras decken darüber hinaus Eingangs- und Spielbereiche des Kindergarten Althaus ab. Öffentliche Perimeter wie Strassen oder private Grundstücke dürfen sich nicht im Blickfeld der Kameras befinden. Gefilmt wird ausserdem nur ausserhalb der Schulzeiten, also von 19 bis 7 Uhr morgens. An Wochenenden und während der Schulferien laufen die Videokameras dagegen 24 Stunden lang. Die Videoaufzeichnungen dürfen zudem nur eingesehen werden, sofern es zu einem Ereignis auf dem Gelände, sprich Vandalismus, Littering oder Ähnlichem, gekommen ist. Ansonsten werden die Aufnahmen nach sieben Tagen gelöscht. Zuständig ist der Leiter Technische Dienste der Gemeinde, verantwortliches Organ ist laut Reglement aber der Gemeinderat.
Michael Lux