Der Eigenmietwert ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Nach der Weltwirtschaftskrise eingeführt, sollte er Mieter und Eigentümer steuerlich gleichstellen – damals war Wohneigentum das Privileg der Wohlhabenden. Heute ist das überholt, Eigentümer sind nicht ...
Der Eigenmietwert ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Nach der Weltwirtschaftskrise eingeführt, sollte er Mieter und Eigentümer steuerlich gleichstellen – damals war Wohneigentum das Privileg der Wohlhabenden. Heute ist das überholt, Eigentümer sind nicht automatisch Reiche sondern oft Familien oder ältere Menschen, die ihr Zuhause über Jahre abbezahlt haben oder noch Hypotheken tragen.
Viele haben ihr Eigenheim nur dank Verzicht auf Ferien, Luxus und Konsum finanziert. Dafür zahlen sie mehrfach Steuern: zuerst auf das Einkommen, dann auf das Vermögen und zusätzlich auf den Eigenmietwert.
Wenn der Eigenmietwert wirklich ein Einkommen wäre, müsste er bei der Kreditprüfung durch Banken angerechnet werden. Das geschieht aber nicht!
Die angebliche Gleichbehandlung mit Mietern überzeugt nicht. Mieter können ihr Kapital frei investieren und echte Erträge erzielen, während Eigentümer ihr Vermögen im Eigenheim binden und zusätzlich dessen Steuerwert als Vermögen versteuern. Der Eigenmietwert bedeutet Scheinbesteuerung, ist bürokratisch und unsozial. Deshalb sage ich «Ja» zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.
Brigitte Odarda, Büblikon