Entsorgungsstelle für Private aufgehoben
16.10.2026 NiederwilNiederwil-Nesselnbach: Kantonsentscheid sorgt für Unverständnis – Annahme von Siedlungsabfällen aus Privathaushalten ist nicht mehr erlaubt
Das Recylingcenter Freiamt in Nesselnbach darf ab sofort keine Siedlungsabfälle von Privaten mehr annehmen. Das ...
Niederwil-Nesselnbach: Kantonsentscheid sorgt für Unverständnis – Annahme von Siedlungsabfällen aus Privathaushalten ist nicht mehr erlaubt
Das Recylingcenter Freiamt in Nesselnbach darf ab sofort keine Siedlungsabfälle von Privaten mehr annehmen. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Unternehmens gegen einen Entscheid des Kantons abgewiesen.
Wichtige Information: Neue Annahmevorschriften», liest man seit kurzem auf der Website des Recylingcenter Freiamts, «aufgrund behördlicher Vorgaben können wir ab sofort keine Siedlungsabfälle aus Privathaushalten mehr annehmen.» Wer als Privater bisher immer Karton, Glas, PET, Papier, ausgediente Geräte oder einen Kühlschrank zur Entsorgung nach Nesselnbach gebracht hat, darf das jetzt nicht mehr. Weiterhin zulässig bleibt die Annahme der Materialen von Gewerbe- und Industrieunternehmen. Der Grund für die Änderung: Das kantonale Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 14. September entschieden, dass das Recylingcenter keine solchen Abfälle von Privaten mehr annehmen darf, schreibt die «Aargauer Zeitung». Das Gericht wies eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Recyclingcenter Freiamt AG gegen eine entsprechende Verfügung des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom April 2026 ab. Dahinter steht ein Verfahren, in das das Unternehmen und der Kanton involviert sind. «Wir haben unsere rechtlichen Möglichkeiten nun ausgeschöpft. Ein Gerichtsentscheid liegt vor. Er schmerzt, aber wir respektieren ihn», sagt Andreas Büttikofer, Geschäftsführer der Recyclingcenter Freiamt AG auf Anfrage des «Reussbote». Das Problem: Die Entsorgungsstelle für Private ist laut dem Kanton nicht zonenkonform in der Spezialzone «Kieswerk» im Gebiet Schellenberg. «Der Karton von Herr Müller darf nicht abgelagert werden», sagt Büttikofer, «Karton von ‹Müller Hausreinigung› aber schon.» Er vermisse ein wenig den «gesunden Menschenverstand». Zumal das Angebot für Private seit 2019 existierte. Damals erhielt das Recylingcenter Freiamt vom Kanton eine Betriebsbewilligung, welche die Annahme von Siedlungsabfällen aus Privathaushalten für einen Zeitraum von fünf Jahren ausdrücklich einschloss. Für die aktuelle Bewilligung wurde diese Möglichkeit gestrichen. Als Begründung wurde die fehlende Zonenkonformität des Standorts aufgeführt. Zahlen, wieviel der Anteil von privaten Siedlungsabfällen beträgt, gibt das Unternehmen nicht heraus. «Wir sind aber nicht in der Existenz bedroht», erklärt der Geschäftsführer. Büttikofer bedauert, dass das attraktive Angebot für Private nun eingestellt wird. Neben den Niederwilern und Nesselnbachern nutzten Personen vieler Nachbargemeinden die Möglichkeit. «Grundsätzlich konnte aber jeder kommen, egal, woher.» Die Entsorgung war für die meisten Materialien kostenlos. Für Sperrgut wie Möbel oder Holz musste man zahlen. «Wir boten auch attraktive Öffnungszeiten von 7 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr an», erklärt der Geschäftsführer. Mit dem Wegfall verliere die Region vorübergehend eine «etablierte und bewährte Entsorgungsmöglichkeit». Gleichzeitig verlören die Gemeinden eine wertvolle Ergänzung zu ihrem eigenen Recyclingangebot.
Gemeinde duldete Situation
Niederwil ist die Standortgemeinde des Entsorgungsunternehmens. «Es handelt sich um ein Verfahren auf Kantonsebene», sagt Gemeindeschreiber Christian Huber auf Anfrage. Die private Sammelstelle brauchte eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung vom Kanton, die jeweils erneuert werden müsse, erklärt Huber. Im Zuge der Überprüfung seien Differenzen festgestellt worden. Die private Sammelstelle wurde als nicht zonenkonform erachtet. Der Gemeinderat sei dazu angehört worden. «Der Gemeinderat hätte die Sammelstelle für Private weiterhin geduldet, bis eine definitive Lösung im Rahmen der laufenden Revision der Bau- und Zonenordnung gefunden ist», erklärt der Gemeindeschreiber. Dies hat sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts nun erübrigt. Doch gleichzeitig sei eine Lösungssuche im Gange. «Wir sind mit dem Kanton daran, die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Zonenkonformität zu schaffen», sagt Christian Huber. Die Gemeinde Niederwil arbeitet seit 2023 an einer Revision der BNO. Der aktuelle Entwurf sieht auch eine Erweiterung der bestehenden Zonenvorschriften am Standort des Recyclingcenters Freiamt vor. Damit könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Annahme von Siedlungsabfällen aus Privathaushalten künftig zonenkonform ist. Erlaubt ist dort heute nur die Anlage und der Betrieb des Kies- und Betonwerks sowie der Wiederaufbereitungsanlage für Bauschutt. Das Angebot für Private ist nun eingestellt. «Mittlerweile entsorgte die ganze Region dort», sagt ein Gemeindevertreter aus der Region, «wohin sollen wir unsere Leute nun schicken?» Die nächsten grossen Entsorgungsstellen liegen in Wohlen oder Bremgarten. Mellingen hat seine Einwohner schon per Flugblatt informiert. – Dass die Frage beschäftigt, zeigen auch erste Leserbriefe (unten).
Marc Benedetti
Mit «Urteil WBE.2026.192» kann das Urteil im Netz gefunden werden.


