Im Aargau gilt zum 1. August kein generelles Feuerwerksverbot wie in anderen Kantonen. Der Grund ist rechtlicher Natur: Feuerwerk abzubrennen ist im Aargau ohnehin verboten, die einzigen Ausnahmen sind Silvester und die Bundesfeier. Dafür braucht es wiederum eine Erlaubnis. Den Entscheid, ob ...
Im Aargau gilt zum 1. August kein generelles Feuerwerksverbot wie in anderen Kantonen. Der Grund ist rechtlicher Natur: Feuerwerk abzubrennen ist im Aargau ohnehin verboten, die einzigen Ausnahmen sind Silvester und die Bundesfeier. Dafür braucht es wiederum eine Erlaubnis. Den Entscheid, ob es ein flächendeckendes Verbot gibt, fällt der zuständige Regierungsrat Jean-Pierre Gallati laut Medienberichten diesen Mittwoch. Bislang ist der Umgang mit Feuerwerk kommunal geregelt. Einzelne Gemeinden haben bereits Feuerwerks-Verbote für die Bundesfeier erlassen. In unserer Region ist es Mägenwil. Remetschwil untersagt das Abbrennen «ab 27. Juli bis auf Widerruf», teilte die Gemeinde gestern mit. Fislisbach und andere Gemeinden warnen auf ihren Websites vor den Gefahren. Es herrscht momentan grosse Waldbrandgefahr, die Gefahrenstufe wurde von 4 auf 5 erhöht. Remetschwil hat deshalb auch das Höhenfeuer abgesagt. (mbe)