Der Gemeinderat Fislisbach bittet gewisse Gartenbesitzer und Eigentümer, Bäume und Sträucher bis spätestens Mitte August 2026 zurückzuschneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Betroffen sind die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs. ...
Der Gemeinderat Fislisbach bittet gewisse Gartenbesitzer und Eigentümer, Bäume und Sträucher bis spätestens Mitte August 2026 zurückzuschneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Betroffen sind die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs. Folgende Mindestvorschriften sind jederzeit einzuhalten:
1. Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
2. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 Meter, über Fahrstrassen bis auf 4.50 Meter Höhe freigehalten werden.
3. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 Meter gewährleistet sein; einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.
4. Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden.
5. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind frei zugänglich und sichtbar zu halten.
Sind die Pflanzen nach Ablauf der Frist nicht zurückgeschnitten, sind die Mitarbeiter des kommunalen Werkdiensts berechtigt, dies zu tun. Das Zurückschneiden erfolge zu Lasten des Eigentümers. (gk)