Die Gemeinde Fislisbach macht darauf aufmerksam, dass ein allfälliger Anspruch für eine Verbilligung der Krankenkassen-Prämien im nächsten Jahr bis Ende dieses Jahres angemeldet werden muss. Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen ...
Die Gemeinde Fislisbach macht darauf aufmerksam, dass ein allfälliger Anspruch für eine Verbilligung der Krankenkassen-Prämien im nächsten Jahr bis Ende dieses Jahres angemeldet werden muss. Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren wird online abgewickelt. Bis Ende September erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton. Seit Oktober können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Website sva-ag.ch/pv bestellen. Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2026 ist bis spätestens 31. Dezember 2025 vorzunehmen. Danach kann kein Antrag mehr gestellt werden. Für Fragen stehen die Fachpersonen der SVA zur Verfügung (Direktwahl 062 836 82 97). Weiterführende Informationen sind von der Homepage der SVA abrufbar. (gk)