Die Finanzaufsicht der kantonalen Gemeindeabteilung hat die eingereichten Budgetunterlagen 2025 der Einwohnergemeinde Fislisbach gestützt auf § 94d Abs. 1 lit. c sowie die einschlägigen materiellen Bestimmungen des Gesetzes über die Einwohnergemeinden geprüft. Wie dem ...
Die Finanzaufsicht der kantonalen Gemeindeabteilung hat die eingereichten Budgetunterlagen 2025 der Einwohnergemeinde Fislisbach gestützt auf § 94d Abs. 1 lit. c sowie die einschlägigen materiellen Bestimmungen des Gesetzes über die Einwohnergemeinden geprüft. Wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann, hat die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen zu keinen nennenswerten Feststellungen geführt. Der Ausgleich des kumulierten Gesamtergebnisses der Einwohnergemeinde für die Periode 2022 bis 2028 wird nicht erreicht. Zur Abdeckung der künftig erwarteten Aufwandüberschüsse stehen jedoch voraussichtlich noch genügend Bilanzüberschüsse zur Verfügung. Neben formellen Kontrollen und allgemeinen Plausibilitätsprüfungen wurde stichprobenweise die Einhaltung einzelner Vorgaben für die Budgeterstellung überprüft. Ferner wurde ermittelt, ob das Haushaltsgleichgewicht erreicht wird. (gk)