In der Gemeinde Fislisbach häufen sich in letzter Zeit Brandfälle, die fahrlässig verursacht worden sind. Es geht um unbeaufsichtigte Feuer, Entsorgung von heisser Asche in Plastikbehältern etc. Der Gemeinderat hat, wie er mitteilte, beim Rechtsdienst des Departements ...
In der Gemeinde Fislisbach häufen sich in letzter Zeit Brandfälle, die fahrlässig verursacht worden sind. Es geht um unbeaufsichtigte Feuer, Entsorgung von heisser Asche in Plastikbehältern etc. Der Gemeinderat hat, wie er mitteilte, beim Rechtsdienst des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) abgeklärt, ob in solchen Fällen die Einsatzkosten der Feuerwehr dem Verursacher weiter verrechnet werden können. Laut Auskunft des Rechtsdienstes leitet die Feuerwehr als kommunale Organisation die Einsätze im Grundsatz unentgeltlich. Gestützt auf das Feuerwehrgesetz sei eine verschuldensunabhängige Überwälzung der Einsatzkosten auf den Verursacher nur bei Unglücksfällen möglich. In der Praxis handelt es sich dabei in erster Linie um Verkehrsunfälle. In allen anderen Fällen ist eine Verrechnung nur möglich, wenn ausserordentliche Dienstleistungen ausserhalb der Kernaufgaben erbracht wurden. (mbe)