Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Forderungen von Dritten sowie sämtliche Abrechnungen über geleistete Arbeiten, Spesen und Sitzungsgelder, welche das Jahr 2025 betreffen, sind der Finanzverwaltung Fislisbach bis spätestens Freitag, 5. Dezember, zuzustellen. Damit werde eine ...
Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Forderungen von Dritten sowie sämtliche Abrechnungen über geleistete Arbeiten, Spesen und Sitzungsgelder, welche das Jahr 2025 betreffen, sind der Finanzverwaltung Fislisbach bis spätestens Freitag, 5. Dezember, zuzustellen. Damit werde eine rechtzeitige Verbuchung in der Jahresrechnung 2025 sichergestellt und der Zahlungseingang beim Gläubiger bis Ende Jahr gewährleistet, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde. (mbe)