Das Plangenehmigungsverfahren Höchstspannungsleitung liegt öffentlich auf
Ab Montag liegt das Plangenehmigungsverfahren öffentlich auf. Informationen gibt es auch online und im Besucherzentrum in Niederwil.
Ab Montag, 23. Februar, liegen die Unterlagen für die ...
Das Plangenehmigungsverfahren Höchstspannungsleitung liegt öffentlich auf
Ab Montag liegt das Plangenehmigungsverfahren öffentlich auf. Informationen gibt es auch online und im Besucherzentrum in Niederwil.
Ab Montag, 23. Februar, liegen die Unterlagen für die geplante Höchstspannungsleitung (380kV) durch das Reusstal öffentlich auf. Die Pläne können bis zum 24. März in der Gemeindekanzlei in Niederwil und in elf weiteren Gemeinden eingesehen werden. Das umfangreiche Dossier ist auch online abrufbar. Ausserdem können sich Interessierte im Besucherzentrum von Swissgrid in Niederwil an der Göslikerstrasse 6a informieren – ohne Voranmeldung morgen, 21. Februar, von 8 bis 14 Uhr sowie auch am 25. Februar, von 15 bis 20 Uhr.
Die geplante Stark- oder Höchstspannungsleitung ist über 18 Kilometer lang. Sie soll die bisherige Freileitung (220-kV) ersetzen und ist zwischen Niederwil und Obfelden auch künftig weitgehend als Freileitung geplant. Einzig auf einem Abschnitt von rund 4 Kilometern werden die Kabel unter die Erde verlegt. Dieses Teilstück befindet sich zwischen Besenbüren und Jonen, im Naturschutzgebiet «Stille Reuss».
Die Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren umfassen Rodungsbewilligungen sowie zahlreiche Ausnahmebewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone, Gewässerschutzbereiche, Ausnahmebewilligungen auch betreffend den Schutz von Biotopen und Mooren, Eingriffe in Hecken und Feldgehölze sowie zur Beseitigung der Ufervegetation und wertvoller Bäume und vielem mehr. Sie sind umfangreich. Die Gesuchstellerin Swissgrid deponiert dafür jeweils vier Bundesordner in den Gemeindeverwaltungen der betroffenen Gemeinden, dazu gehören unter anderem Aristau, Besenbüren, Bremgarten, Bünzen oder auch Fischbach-Göslikon.
Auf einem teilweise neuen Trassee – und weiter entfernt vom Siedlungsgebiet – müssen 35 Stahlgittermaste, zwei Übergangsbauwerke und eine doppelsträngige Kabelleitung inklusive Schächte neu gebaut werden. Sechs bestehende Fundamente und drei bestehende Masten werden verstärkt. Neue Leiter- und Erdseile werden eingezogen und Isolatorenketten montiert. Die bestehende Freileitung mit 49 Masten wird zurückgebaut.
Heidi Hess
Während der Auflagefrist können die Unterlagen online eingesehen werden: esti-consultation.ch/pub/6287/f91e6dfe88.