Zur öffentlichen Auflage der allgemeinen Nutzungsplanung Remetschwil: Der einschneidendste Knackpunkt für alle Eigenheimbesitzer ist die Grünflächenziffer, die verlangt, dass bis zu 50 Prozent der Parzellenfläche begrünt sein muss (BNO SS8 + SS28). Was heisst das ...
Zur öffentlichen Auflage der allgemeinen Nutzungsplanung Remetschwil: Der einschneidendste Knackpunkt für alle Eigenheimbesitzer ist die Grünflächenziffer, die verlangt, dass bis zu 50 Prozent der Parzellenfläche begrünt sein muss (BNO SS8 + SS28). Was heisst das für Eigenheimbesitzer? Auf der bebauten Parzelle eures Eigentums muss bis zu 50 Prozent der Fläche begrünt sein. Das heisst, dass eure Umgebungs-Fläche eine Bodenmächtigkeit (A- und B-Horizont) von 50 cm betragen muss. Nicht anrechenbar sind Treppen, Stützmauern, Gartensitzplätze, Vorplätze, auch wenn sogenannte Sickerplatten verlegt wurden. Details unter: remetschwil. ch. Berechnet auf euren Parzellen die Grünflächenziffern. Sollten Sie die Vorgaben nicht erreichen, haben Sie jetzt die Möglichkeit, die Zukunft Ihres Eigenheims zu sichern. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung bis am 20. März beim Gemeinderat Remetschwil einzureichen.
Ein besorgter Einwohner von Remetschwil Fridolin Koch