Der Kanton und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per Mittwoch, 24. Juni, um 18 Uhr, auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügte das ...
Der Kanton und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per Mittwoch, 24. Juni, um 18 Uhr, auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügte das Departement Gesundheit und Soziales ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig, heisst es weiter. In den Siedlungsgebieten sei bei Umgang mit Feuer auch Vorsicht geboten. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheit und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Die Gemeinderäte können zusätzliche lokale Verbote für das Siedlungsgebiet oder das Offenland oder Teile davon erlassen, teilt der Kanton weiter mit. (mbe)