Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Ab September verschickte die SVA Aargau die Anmeldecodes an Personen, die aufgrund der rechtskräftigen ...
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Ab September verschickte die SVA Aargau die Anmeldecodes an Personen, die aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung 2024 möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Wer keinen Anmeldecode erhalten hat, kann diesen Monat untersva-aargau.ch/pv einen Code bestellen und prüfen, ob ein Anspruch besteht. Die Prämienverbilligung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2027 muss spätestens bis am Donnerstag, 31. Dezember, erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann für 2027 kein Antrag mehr gestellt werden. Weitere Informationen sind unter sva-aargau.ch/pv oder beim Kundenzentrum der SVA Aargau unter Telefon 062 836 81 81 erhältlich. (zVg)