Gemeinde informiert über Verkehrsregelung an der Feldstrasse, die schon häufiger zu reden gab
An der Infoveranstaltung Mitte Mai wurde die Fussängersicherheit an der Einmündung der kürzlich sanierten Feldstrasse zur Birmenstorferstrasse diskutiert. Votanten gaben ...
Gemeinde informiert über Verkehrsregelung an der Feldstrasse, die schon häufiger zu reden gab
An der Infoveranstaltung Mitte Mai wurde die Fussängersicherheit an der Einmündung der kürzlich sanierten Feldstrasse zur Birmenstorferstrasse diskutiert. Votanten gaben an, dort bereits angefahren worden zu sein.
Dass die Einmündung von der Feldstrasse in die Birmenstorferstrasse für Fussgänger gefährlich sei, beklagten an der Infoveranstaltung gleich mehrere Einwohnerinnen und Einwohner. Zwei Votanten gaben sogar an, dort als Fussgänger schon einmal von einem Auto angefahren worden zu sein – der eine vor, der andere nach der kürzlich erfolgten Sanierung. Klar ist ausserdem, dass Autofahrerinnen und Autofahrer, die von der Feldstrasse, welche eine 30er-Zone ist, beim Abbiegen auf die Kantonsstrasse in jedem Fall auf querende Fussgänger Rücksicht nehmen müssen. Bisher war an der Einmündung jedoch eine Vortrittssignalisation angebracht und eine Vortrittsmarkierung auf dem Boden angezeichnet (siehe unteres Bild). An der Infoveranstaltung wurde die Frage laut, warum diese nach der Sanierung nicht mehr angebracht worden seien. Gemeinderat Christoph Schott hatte damals darauf hingewiesen, dass die Markierung mit der neu erstellten Einmündung obsolet sei. Nun legt die Gemeinde mit einer entsprechenden Mitteilung nach: «Weil das Thema an der Infoveranstaltung aufgekommen ist, wollten wir es nochmals erklären», so Schott auf Nachfrage des «Reussbote». Die Strasseneinmündung ist neu als eine sogenannte Gehwegüberfahrt gestaltet. Weil der Gehweg entlang der Birmenstorferstrasse «optisch und baulich» über die Einmündung führt, haben die Benutzerinnen und Benutzer dort eindeutig Vortritt. Laut Strassenverkehrsgesetz seien daher keine zusätzlichen Knotenmarkierungen oder Signalisationen notwendig, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde.
Laut Schott habe man die Situation aufgrund der Hinweise aus der Bevölkerung nochmals angeschaut. «Wir haben den Eindruck, die Situation ist klar», sagt er und betont, dass die Situation mit der erfolgten Sanierung übersichtlicher geworden sei, unter anderem, weil die mittlerweile entfernte Hecke nicht mehr die Sicht der Automobilisten Richtung Gemeindehaus einschränke. Es sei zwar nicht grundsätzlich verboten, trotz der fehlenden gesetzlichen Vorschrift eine Markierung anzubringen, so Schott auf Nachfrage. Dies sei aber aus Sicht des Gemeinderates aufgrund der neuen Gestaltung nicht notwendig.
Michael Lux