Wir freuen uns über Leserbriefe. Ein Leserbrief muss immer mit Namen sowie Adresse und Telefonnummer versehen sein. Abonnentinnen und Abonnenten werden bei der Auswahl bevorzugt. Grundsätzlich gilt: Fassen Sie sich kurz. Äusserungen, die gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen ...
Wir freuen uns über Leserbriefe. Ein Leserbrief muss immer mit Namen sowie Adresse und Telefonnummer versehen sein. Abonnentinnen und Abonnenten werden bei der Auswahl bevorzugt. Grundsätzlich gilt: Fassen Sie sich kurz. Äusserungen, die gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen oder persönlichkeits- und ehrverletzend sind, werden nicht veröffentlicht. Ein Recht auf Publikation besteht nicht. Die Redaktion entscheidet über die Titelsetzung und behält sich Kürzungen vor. Die letzten Zuschriften zu den Wahlen vom 28. September müssen bis Mittwoch, 17. September, 8 Uhr (vorgezogen wegen Grossauflage), auf der Redaktion eintreffen, damit sie am Freitag veröffentlicht werden können. Am Dienstag, 23. September, werden nur allfällige Repliken veröffentlicht. Die Redaktion