Zur Referendums-Abstimmung vom 14. Juni in Fislisbach betreffend den Verpflichtungskredit über 5,28 Millionen Franken für die Schulanlage Leematten: Entgegen der Behauptung des Referendumskomitees wurde der Unterhalt der Liegenschaften bisher nicht vernachlässigt, sondern sie ...
Zur Referendums-Abstimmung vom 14. Juni in Fislisbach betreffend den Verpflichtungskredit über 5,28 Millionen Franken für die Schulanlage Leematten: Entgegen der Behauptung des Referendumskomitees wurde der Unterhalt der Liegenschaften bisher nicht vernachlässigt, sondern sie wurden mit Augenmass und entsprechenden finanziellen Mitteln regelmässig unterhalten und an neue Anforderungen angepasst. Dank dieser Vorgehensweise wurde gute Bausubstanz erhalten und nicht etwa ein «alter Seich» gepflegt (Originalton des Referendumskomitees im «Reussbote» vom 8. Mai). In diesem Sinne sollen die notwendigen Sanierungen in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.
Zum Vorwurf der Transparenz und zum fehlenden Vertrauen kann entgegnet werden, dass mehrmals an Ver- anstaltungen informiert wurde. Zudem können die Akten jeweils vor der Gemeindeversammlung während der Auflagefrist im Detail auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden, wo auch jede gewünschte Auskunft bereitwillig erteilt wird.
Die wahren Beweggründe der IG Schulcampus Fislisbach sind offenbar anderer Natur. Machbarkeit und Wünsche sind in diesem Projekt aus finanziellen Gründen klar zu trennen. Gegenüber dem Steuerzahler besteht eine Verantwortung, die die Gemeinde in den letzten Jahren gut wahrgenommen hat. Dass Vereinsfunktionäre eine maximale Berücksichtigung ihrer Wünsche anstreben, könnte noch nachvollziehbar sein, ist aber im öffentlichen Gesamtinteresse m. E. in Frage zu stellen. Die geforderte Neuplanung verhindert die jetzt notwendigen Schritte für den Werterhalt und die optimale Nutzung des bestehenden Schulraumes. Zu bedenken gilt, dass der ak- tuelle Steuerfuss von 109 Prozent einer der höchsten in der Umgebung ist. Eine weitere Steuerfusserhöhung ist zu vermeiden. Überschüsse, die in den Jahren zuvor erzielt wurden (übrigens auch beim Kanton und den meisten anderen Gemeinden) können zur Tilgung von Schulden verwendet werden, was zur Attraktivität der Gemeinde beiträgt und sind nicht dazu da, Wunschlisten abzutragen! Im Übrigen ist der Investitionsplan nicht starr und hat lediglich informativen Charakter. Er kann jederzeit geändert oder an neue Begebenheiten angepasst werden.
Wir stimmen also über einen Kredit von 5,28 Millionen ab und begeben uns nicht auf einen Blindflug von 22 Millionen! Deshalb bestätigen wir mit einem Ja den mit grossem Mehr an der Gemeindeversammlung vom 14. November 2025 gutgeheissenen Verpflichtungskredit.
Karl Peterhans, alt Gemeindeammann, Fislisbach