Was mir an der Diskussion rund um die Neutralitätsinitiative auffällt, ist, dass die Gegner der Initiative ein Argument immer wieder gebetsmühlenartig einbringen. Sie sagen, wir dürfen die Neutralität mithilfe der Initiative nicht genauer in der Verfassung definieren, ...
Was mir an der Diskussion rund um die Neutralitätsinitiative auffällt, ist, dass die Gegner der Initiative ein Argument immer wieder gebetsmühlenartig einbringen. Sie sagen, wir dürfen die Neutralität mithilfe der Initiative nicht genauer in der Verfassung definieren, da sie sonst nicht mehr «flexibel» gehandhabt werden kann. Auch Annetta Schuppisser führt im «Reussbote» vom 8. September aus, die Neutralität dürfe nicht «in Beton gegossen» und zu keiner «starren Regel» werden. Der Bundesrat fordert dasselbe, indem er ohne Unterlass einbringt, er wolle die Neutralität weiterhin «flexibel» handhaben. Aber genau da liegt das Problem. Eine «flexible Neutralität» ist ein Widerspruch in sich. Entweder ist die Schweiz neutral oder nicht, sie kann nicht «halb» neutral sein. Die Initiative gibt dem Bundesrat die nötigen Leitplanken, damit er seine «Schaukelpolitik» nicht weiterverfolgen kann und einmal Sanktionen übernimmt und ein andermal wieder nicht. So ein Gebaren würde zu Recht als «Rosinenpickerei» taxiert. Die Neutralitätsinitiative sorgt verfassungsrechtlich für Klarheit, deshalb ist am 27. September ein deutliches Ja nötig!
René Roca, Oberrohrdorf-Staretschwil