Zum Artikel «Offene Fragen zum allgemeinen Fahrverbot», Ausgabe vom 10. April:
Ich muss gestehen, dass ich mich schon das eine oder andere Mal gefragt habe, ob eine juristisch korrekte Verfügung Sinn macht, nach gesundem Menschenverstand, nicht für mich ...
Zum Artikel «Offene Fragen zum allgemeinen Fahrverbot», Ausgabe vom 10. April:
Ich muss gestehen, dass ich mich schon das eine oder andere Mal gefragt habe, ob eine juristisch korrekte Verfügung Sinn macht, nach gesundem Menschenverstand, nicht für mich persönlich, sondern für die Allgemeinheit, die ja davon betroffen ist. Ich bin natürlich zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen, die allerdings im Lichte der Justiz irrelevant sind.
Nun sehe ich das erste Mal, dass eine nach gesundem Menschenverstand sinnvolle Verfügung, zum Schutz der Allgemeinheit, juristisch angezweifelt wird, von einzelnen wohl unangenehm Betroffenen. Ich bin nicht nur Fussgänger, sondern auch Hobby-Velofahrer und warte nicht auf eine juristische Verfügung, bevor ich bei engen Verhältnissen und vielen Fussgängern vom Velo steige und schiebe. Allgemeine gegenseitige Toleranz lässt sich jedoch erfahrungsgemäss nicht mit dem Appell an gesunden Menschenverstand erreichen, wie man im gegenwärtigen Weltgeschehen leider klar sehen kann. Vielleicht sollten wir versuchen das Sinnvolle für die Mehrheit zu machen, und Einzelinteressen für ein paar Monate hinten anstellen?
Stefan Florjancic, Mellingen