Unzufrieden mit Einbürgerungspraxis
10.02.2026 NiederwilZwei SVP-Grossräte stellen Fragen zur Aargauer Einbürgerungspraxis und zur Gemeindeautonomie
Mario Gratwohl und Barbara Borer-Mathys werfen einen kritischen Blick auf Entscheide des Verwaltungsgerichts rund um die Einbürgerungspraxis. Sie wollen beim Regierungsrat einen ...
Zwei SVP-Grossräte stellen Fragen zur Aargauer Einbürgerungspraxis und zur Gemeindeautonomie
Mario Gratwohl und Barbara Borer-Mathys werfen einen kritischen Blick auf Entscheide des Verwaltungsgerichts rund um die Einbürgerungspraxis. Sie wollen beim Regierungsrat einen Vorstoss einreichen.
Mario Gratwohl aus Niederwil und Barbara Borer-Mathys aus Holziken vertreten im Grossen Rat die SVP. Sie werden Anfang März, an der nächsten Grossratssitzung, eine Interpellation einreichen, die dem «Reussbote» bereits vorliegt. Im Fokus liegen Entscheide des Aargauischen Verwaltungsgerichts zur Einbürgerungspraxis und zum Handlungsspielraum der Gemeinden.
Gratwohl und Borer-Mathys verweisen in ihrem Vorstoss auf die Verschärfung des Einbürgerungsgesetzes, das die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie alle Gemeinden 2021 mit 65 Prozent klar angenommen hatten. Aktuell wird dieses Gesetz revidiert: Diskutiert werden Gesetzesverschärfungen mit höheren Sprachanforderungen, strengere Regeln bei Vorstrafen und längere Wohnsitzfrist.
Das Verwaltungsgericht, so die Interpellanten, habe in den letzten Jahren mehrere ablehnende Einbürgerungsentscheide der Einbürgerungskommissionen respektive des Grossen Rates als willkürlich aufgehoben. Diese Entscheide seien nie angefochten worden. «Nun hat das Verwaltungsgericht erneut einen ablehnenden Einbürgerungsentscheid aufgehoben. Dieses Mal einen Entscheid der Gemeinde Birr», schreiben die Interpellanten. Das Verwaltungsgericht verlange die Neugestaltung des Einbürgerungsgesprächs und spreche dem Gemeinderat weitgehende Kompetenzen ab. Sie kritisieren: «Dieser Entscheid greift tief in die Gemeindeautonomie ein.»
Das Verwaltungsgericht gehe davon aus, dass in der Schweiz aufgewachsene Menschen mit hiesigen Lebensverhältnissen vertraut seien und Kontakt zur einheimischen Bevölkerung vermutet werden könne. Das sehen die Interpellanten kritisch: «Nur weil jemand seit Jahren in der Schweiz wohnt oder hier zur Schule gegangen ist, heisst das nicht, dass er integriert ist, die Werte der Eidgenossenschaft teilt und genügend Kontakt zur einheimischen Bevölkerung besteht.»
«Dieser Entscheid ist stossend»
Gratwohl und Borer-Mathys setzen auf das Einbürgerungsgespräch und möglichst grossen Spielraum für die Gemeindevertreter bei der Beurteilung der Gesuche. Den Entscheid empfinden sie als stossend: «Das Verwaltungsgericht darf den kommunalen Entscheid nicht durch seine eigene Einschätzung ersetzen, wenn die Gemeinde ihren Beurteilungsspielraum sachgerecht genutzt hat.» Offenbar seien weitere Gesetzesverschärfungen nötig, um dem Volkswillen im Bereich der Einbürgerungen zum Durchschlag zu verhelfen, schreiben sie.
Entscheide des Verwaltungsgerichts würden kaum angefochten Auch der aktuelle Entscheid für Birr nicht. Verständlich, so Gratwohl und Borer-Mathys, weil dies mit hohen Kosten und Risiken verbunden sei.
Die Grossräte fragen den Regierungsrat in ihrer Interpellation: Wem werden Entscheide des Verwaltungsgerichts eröffnet? Wer kann sich beschweren? Wer entscheidet, ob ein Entscheid des Verwaltungsgerichts angefochten wird und wo findet sich die gesetzliche Grundlage dafür? Sie betonen, der Regierungsrat habe den Entscheid der Gemeinde Birr geschützt und sei ebenfalls zum Schluss gelangt, die fragliche Einbürgerung könne nicht gewährt werden. Nun wollen Gratwohl und Borer-Mathys wissen: Wie unterstützte der Regierungsrat die Gemeinde Birr beim Entscheid, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen oder nicht? (hhs)
