Urkundenfälschung, aber kein Betrug
29.05.2026 FislisbachBezirksgericht Baden: Ein 59-Jähriger war wegen mehrfachen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung angeklagt
Ein aus Fislisbach stammender Beschuldigter wehrte sich gegen die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft und den Strafbefehl. Er plädierte auf Freispruch. Vor ...
Bezirksgericht Baden: Ein 59-Jähriger war wegen mehrfachen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung angeklagt
Ein aus Fislisbach stammender Beschuldigter wehrte sich gegen die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft und den Strafbefehl. Er plädierte auf Freispruch. Vor dem Bezirksgericht Baden bekam der Mann nun teilweise Recht.
Die Taten, die dem Angeklagten zur Last gelegt wurden, betreffen die Steuererklärungen der Jahre 2013 bis 2015. Damals betrieben sowohl der 59-Jährige Ingenieur als auch seine heutige Ex-Frau jeweils eine Einzelfirma. Der Vorwurf: Der Beschuldigte soll sich über die Firma seiner Frau fingierte Honorarrechnungen ausgestellt haben. Diese wurden dann von seiner eigenen Firma an das Konto der Einzelfirma seiner Frau bezahlt. Später soll er seine Frau angewiesen haben, ihm das Geld auf sein Firmenkonto zurückzuüberweisen. In der Folge konnte die Einzelfirma der Frau in den jeweiligen Steuererklärungen ein deutlich höheres Geschäftsergebnis ausweisen und damit höhere Steuerabzüge für die Säule 3A geltend machen. Insgesamt wurden laut Staatsanwaltschaft über 43 000 Franken zu viel vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Gegen die Frau wird in einem separaten Verfahren verhandelt. Da der Ehemann nicht nur die fingierten Rechnungen ausstellte, sondern auch die Buchhaltung für beide Firmen übernahm und die Steuererklärungen samt gefälschter Buchhaltung einreichte, wurde er wegen mehrfachen Steuerbetrugs und zusätzlich Urkundenfälschung angeklagt.
Es ging um die Pension der Frau
Die vorgeworfenen Taten gestand der Selbstständige bei der Befragung während der Gerichtsverhandlung diese Woche ein. «Es war nie der Gedanke, Steuern zu sparen oder zu hinterziehen», sagte er auf die Frage, warum er gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben habe. Er habe auf seine eigenen Pensionsansprüche verzichtet, zugunsten seiner Frau, so sein Argument. Er habe das eigene Einkommen reduziert und auf die entsprechenden Pensionsansprüche verzichtet, um stattdessen die Pension seiner Frau aufzustocken. «Es ist niemandem ein Schaden entstanden», so sein Standpunkt. Da das Paar gemeinsam besteuert wurde, seien die Steuern dadurch insgesamt sogar höher ausgefallen, argumentierte er. Das Geld sei ausserdem nicht auf sein Firmenkonto, sondern auf das gemeinsame Haushaltskonto zurückgeflossen, betonte er. Der Beschuldigte fand es ausserdem ungerecht, dass er mit einer geforderten Strafe von 120 Tagessätzen à 450 Franken sowie 5000 Franken Busse härter bestraft werden solle als seine Ex-Frau. Er sei nicht, wie von der Anklage behauptet, die treibende Kraft gewesen. Es sei eine gemeinsame Entscheidung des Ehepaars gewesen. Der Verteidiger untermauerte in seinem Plädoyer die Argumentation seines Mandanten. «Es entstand kein Steuerausfall», sagte er und es sei nie der Vorsatz des Beschuldigten gewesen, Steuern zu hinterziehen. Als Beweis führte er an, dass der Kanton Aargau, über den die Firma der Frau die Steuern abrechnete, kein Nachsteuerverfahren durchgeführt habe. Das Verfahren im Kanton Zug, wo das Unternehmen des Beschuldigten angesiedelt war, habe man das Nachsteuerverfahren eingestellt. Er forderte daher einen Freispruch des Beschuldigten und Schadensersatz in Höhe von knapp 6500 Franken. Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung nur teilweise. «Wir können Ihnen keinen Vorsatz nachweisen, dass sie das gemacht haben, um Steuern zu sparen», so die Gerichtspräsidentin in ihrer Urteilsbegründung. Vom Vorwurf des Steuerbetrugs sprach sie den Beschuldigten frei. Verurteilt wurde er jedoch wegen mehrfacher Urkundenfälschung. «Die Buchhaltung hat nicht den realen Verhältnissen entsprochen», begründete die Richterin. Dafür wurde der Mann zu 50 Tagessätzen à 80 Franken bedingt sowie einer Busse von 800 Franken verurteilt. Er muss die Verfahrensund Anwaltskosten tragen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Michael Lux

