Shimeon Balmer schreibt in seiner Gastkolumne vom 11. August über die Alte Eidgenossenschaft. Er behauptet pauschal, die Alte Eidgenossenschaft sei ein «aristokratisches Herrschaftssystem» gewesen. Die Schweiz hatte damals noch nicht ihre viel gelobte direkte Demokratie, aber ...
Shimeon Balmer schreibt in seiner Gastkolumne vom 11. August über die Alte Eidgenossenschaft. Er behauptet pauschal, die Alte Eidgenossenschaft sei ein «aristokratisches Herrschaftssystem» gewesen. Die Schweiz hatte damals noch nicht ihre viel gelobte direkte Demokratie, aber sogenannte vormoderne Demokratieformen existierten durchaus. Die direkte Demokratie fiel ja nicht plötzlich vom Himmel, sondern besass ihre Vorläufer. Schon der im Grunde korrekte Name der Schweiz, die «Eidgenossenschaft», weist auf einen Vorläufer hin: Die Genossenschaft. Diese weit zurückreichende Tradition sorgte in der Schweiz schon früh in den Tälern und Gemeinden für Mitbestimmung. Die Genossenschaft war in ihren zahlreichen Ausprägungen grundsätzlich bestimmt durch die drei «Selbst»: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstbestimmung. Auch die Landsgemeinden zählten zu diesen frühen demokratischen Formen des Zusammenlebens. 1291 bezeichnet Balmer als «Märchen» und als «liebevolle Legende». Der wahre Kern unserer Gründungssage ist der Bundesbrief von 1291. Er existiert tatsächlich und sein Alter wurde wissenschaftlich bestätigt. Man kann ihn im Bundesbriefmuseum in Schwyz bestaunen. Alles hat irgendwann einmal seinen Anfang. Die Eidgenossenschaft bezeugt ihre Gründung mit dem Zusammenschluss von Uri, Schwyz und Nidwalden. Später kamen weitere Gebiete resp. Kantone dazu. Der Text des Bundesbriefes zeigt gut die genossenschaftlichen Wurzeln unseres Staatswesens auf. Ein Satz ist heute für uns besonders wichtig: «Wenn aber zwischen Eidgenossen Uneinigkeit entstehen würde, sollen die Verständigeren unter den Eidgenossen dazutreten, um den Streit zu schlichten.» Dieser Grundsatz der Neutralität war zentral, um unser multikulturelles und multireligiöses Land zusammenzuhalten durch die Stürme der Geschichte. Die humanitäre Schweiz, also die Guten Dienste und das IKRK fussen auf diesem Fundament. Da den politischen Behörden heute nicht mehr klar ist, welche Neutralität die Schweiz braucht, ist es nötig, der Neutralitätsinitiative, über die am 27. September abgestimmt wird, zuzustimmen.
René Roca,
Forschungsinstitut direkte Demokratie
Oberrohrdorf-Staretschwil