Vortrittsregelung an der Kreuzung Birch- und Leemattenstrasse ändert sich
Laut Verkehrsanordnung der Gemeinde soll an der gefährlichen Kreuzung künftig die Birchstrasse Vortritt erhalten. Der Rechtsvortritt der Leemattenstrasse von Fislisbach kommend wird aufgehoben.
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Vortrittsregelung an der Kreuzung Birch- und Leemattenstrasse ändert sich
Laut Verkehrsanordnung der Gemeinde soll an der gefährlichen Kreuzung künftig die Birchstrasse Vortritt erhalten. Der Rechtsvortritt der Leemattenstrasse von Fislisbach kommend wird aufgehoben.
Wir haben Inputs erhalten, dass das eine gefährliche Situation ist», erklärt Roger Kamber, Leiter Bau und Planung. Auf der Birchstrasse werde erfahrungsgemäss von den meisten Autolenkerinnen und -lenkern 80 km/h gefahren und der Rechtsvortritt der von Fislisbach kommenden Leemattenstrasse häufig schlicht nicht beachtet. Zumal mit der Sanierung der Birchstrasse Richtung Mellingen die Rechtsvortritt-Markierung auf dem Belag zugedeckt worden sei. «An diesem Punkt passen wir die Verkehrsführung den Gegebenheiten an», so Kamber. Künftig hat also die Leemattenstrasse keinen Vortritt mehr. «Die Markierungen werden gemacht, sobald die Witterung es zulässt», erklärt Kamber. Eine provisorische Signalisation sei bereits gestellt.
Weiterer Knoten könnte folgen
Ein weiteres Argument für die Aufhebung des Rechtsvortritts sind die Pläne, im Zuge der Sanierung der Birmenstorferstrasse später auch am Knoten Rütihof/Fislisbach den aktuell geltenden Vortritt aufzuheben und der Birchstrasse den Vortritt zu geben. Dies hatte am Infoabend der Gemeinde im vergangenen Jahr für Diskussionen gesorgt. Man erhoffe sich dadurch eine Entschleunigung der Kurvensituation. An der Kreuzung gebe es aktuell ausserdem oft unklare Verkehrsverhältnisse, argumentierte damals Vizeammann Christoph Schott. Manche Einwohnerinnen und Einwohner befürchteten durch die Neuregelung jedoch noch mehr Stau und Verkehr in Fislisbach. Die Vortrittsänderung an der Kreuzung Birchstrasse/ Leemattenstrasse hält Roger Kamber dagegen nicht für ähnlich strittig, zumal man beispielsweise mit dem vorwiegend betroffenen Landwirt vorab das Gespräch gesucht habe. Gegen die kürzlich publizierte Verkehrsbeschränkung kann mit einem entsprechenden Antrag inklusive Begründung innert 30 Tagen beim Gemeinderat Einsprache eingereicht werden. Die Rechtsmittelfrist läuft noch bis Donnerstag, 26. Februar 2026.
Michael Lux