Ab Eröffnung der neuen Reussbrücke bis spätestens zur Inbetriebnahme der Umfahrung Mellingen (1. und 2. Etappe) soll die Reussbrücke nur von Fahrzeugen mit Höchstlänge 12 m befahren werden dürfen. Ausgenommen sind Zubringerdienst sowie öffentlicher Bus und Landwirtschaftsfahrzeuge.
Das Projekt der Reussbrücke Gnadenthal befindet sich in der Phase der Einwendungsbehandlung. Der Gemeinderat Stetten sowie eine Privatperson hatten Einsprache gegen das Brückenprojekt erhoben. Als direkte Folge davon verfügt der Kanton Aargau nun Verkehrsbeschränkungen. Gegen diese kann bis 4. Mai Einsprache erhoben werden. Betroffen sind die K 413 in Niederwil sowie die K 413 und der Verzweigungsbereich der K 414 in Stetten. Ab der Eröffnung der neuen Reussbrücke bis spätestens zur Inbetriebnahme der Umfahrung Mellingen (1. und 2. Etappe) darf die Reussbrücke nur von Fahrzeugen mit Höchstlänge 12 m befahren werden. Ausgenommen sind Zubringerdienst sowie öffentlicher Bus und Landwirtschaftsfahrzeuge. Sollten die Verkehrsbeschränkungen rechtskräftig werden, so hat der Gemeinderat Stetten laut Projektleiter Mauro Spada vom Kanton den Rückzug seiner Einwendung signalisiert.
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