ARA Stetten: 19 Leitungsschächte werden verlegt

Do, 15. Mai. 2014
Neun solch grosser Polyethylen-Schächte müssen noch im Boden verlegt werden.

Der Ausbau der regionalen Kläranlage Stetten schreitet plangemäss voran. Vor rund drei Wochen konnte bereits die Rechenanlage in Betrieb genommen werden. Für die Verlegung von Schächten bleibt noch bis Ende nächster Woche die Sulzerstrasse gesperrt.

 

 

Der Ausbau der ARA Region Stetten ist weiterhin auf Kurs. Im kommenden September sollen alle Gemeinden definitiv angeschlossen werden, teilt Michael Hagenbach vom Planungsbüro Balz + Partner (Brugg) auf Anfrage mit. Die ARA Stetten wird unter vollem Betrieb aus-gebaut. Bisher wurden hier die Abwässer von Stetten, Niederwil und -Remetschwil geklärt. Nach der Erweiterung werden auch die Gemeinden Bellikon, Fischbach-Göslikon sowie Künten angeschlossen sein, womit künftig die dreifache Abwassermenge gereinigt werden kann. 

Vor knapp drei Wochen nahm die neue Rechenanlage bereits ihren Betrieb auf, wie Hagenbach sagt. 

Zurzeit ist die Verlegung der 19 Kontrollschächte im Gange. Diese werden entlang der neuen Druckleitung vom Pumpwerk Fischbach-Göslikon bis zum Pumpwerk Künten und weiter bis zur ARA Stetten im Boden eingegraben. Die Druckleitung selbst hat man  bereits in den Monaten Januar und Februar eingepflügt respektive eingefräst. Die Kontrollschächte aus Polyethylen werden im mittleren Abstand von jeweils 300 m stets im Bankettbereich neben einer Strasse im Boden eingegraben, dies aus Gründen der besseren Zugänglichkeit. 

Gemäss Michael Hagenbach konnten in den letzten drei Wochen bereits zehn Schächte verlegt werden. Von den restlichen neun kommen nun deren fünf entlang der Waldstrasse (Sulzerstrasse) zwischen Künten und Stetten zu liegen und die restlichen vier  werden auf dem verbleibenden Trassee auf Stetter Boden bis zur ARA eingebaut. In diesem Zusammenhang verfügten die Gemeinderäte die Sperrung der Sulzerstrasse ab dem 12. Mai für rund zwei Wochen. Das missliche Wetter der letzten Tage hat zum Teil einen Einfluss auf die Arbeiten. Aus Gründen des Bodenschutzes gilt ein striktes Verlegungsverbot im Landwirtschaftsland bei Regen und die Arbeiten werden dann gestoppt; im Wald sind sie jedoch möglich, wie Hagenbach erklärt. 

 

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