Einbürgerungen: «Es ist strenger geworden»

Fr, 16. Mai. 2014
Die Hürden zur Erlangung des Schweizerpasses sind im Aargau seit dem 1. Januar 2014 deutlich höher als zuvor.

Die neuen Bestimmungen für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger haben zum Teil bereits Auswirkungen. Die Zahl der Gesuchsteller ist in der Tendenz rückläufig, sei es wegen höherer Kosten oder der notwendigen öffentlichen Ausschreibung des Gesuchs.

 

 

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das revidierte Einbürgerungsrecht des Kantons Aargau in Kraft. Einige Kriterien sind strenger geregelt: Personen, die Sozialhilfe beziehen oder in den letzten drei Jahren bezogen haben, können nur noch in begründeten Fällen eingebürgert werden. Die sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse werden neu mit zwei kantonal einheitlichen Tests geprüft (nur für über 16-Jährige). 

Höherer Preis und Publikation

Auch sind die Kosten gestiegen und werden in der Regel zwecks Abdeckung des administrativen Aufwands kurz nach Einreichung des Gesuchs in Rechnung gestellt: Pro erwachsenen Gesuchsteller werden 1500 Franken verrechnet. Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind kostenlos, sofern sie im Gesuch einer erwachsenen Person inbegriffen sind. Ab dem 11. Lebensjahr werden 50 Prozent der Kosten fällig. Will eine Familie mit zwei Teenagern den Schweizerpass, so muss sie also 4500 Fr. Gebühren bezahlen, selbst wenn das Gesuch schliesslich abgelehnt werden sollte. Auch hier wären Ausnahmen (Kostenreduktionen) nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. 

Ein weiteres Novum ist die öffentliche Publikation der ordentlichen Einbürgerungsgesuche (erleichterte Gesuche zum Beispiel von Ehegatten von Schweizern fallen nicht in diese Kategorie). Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung kann jede Person schriftliche Bemerkungen (positive oder negative) zum Gesuchsteller beim Gemeinderat einreichen.

Zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist nach wie vor die Gemeindeversammlung bzw. der Einwohnerrat. Neu könnte jedoch per Gemeindeversammlungsbeschluss die Zuständigkeit an den Gemeinderat oder an eine Einbürgerungskommission delegiert werden. Gerade bei vielen Gesuchen könnte dies sinnvoll sein. Im Bezirk Lenzburg planen etwa Niederlenz und Seon diesen Schritt.  

Zuerst Erfahrungen sammeln

Im «Reussbote»-Gebiet ist man diesbezüglich noch zurückhaltend. «Der Gemeinderat wird in naher Zukunft darüber diskutierten», bestätigt der Fislisbacher Gemeindeschreiber Donat Blunschi. Man wolle zuerst die Auswirkungen des neuen Gesetzes beobachten. Rückläufig sei die Anzahl Gesuche bereits jetzt: Aufgrund der neuen Voraussetzungen wurden sämtliche Gesuchsteller, deren Einbürgerungsgesuche vom Gemeinderat früher sistiert worden waren (künftig nicht mehr möglich), angeschrieben. Es wurde ihnen die Möglichkeit geboten, das Gesuch zurückzuziehen oder das Verfahren fortzusetzen. Einige entschieden sich für eine Fortsetzung: Diese Gesuche wurden noch 2013 eingereicht und werden deshalb im Rahmen des Übergangrechtes nach den bisherigen Rechtsbestimmungen behandelt. In Fislisbach sind derzeit 18 Einbürgerungsgesuche pendent, was einem deutlichen Rückgang entspricht. Davon werden fünf Gesuche an der Sommer-Gmeind im Juni traktandiert und 13 Gesuche sind in Bearbeitung.

Mellingen plant noch keine Änderung der Einbürgerungskompetenz. «Wir haben es kurz andiskutiert, wollen aber zuerst Erfahrungen mit dem neuen System sammeln», so Stadtammann Bruno Gretener. Nach seiner Erkenntnis sei kein Rückgang der Gesuche bemerkbar. «Das muss sich wohl zuerst noch herumsprechen.» An der kommenden Sommer-Gmeind werden die letzten sieben Gesuche nach alter Gesetzgebung behandelt.

In Oberrohrdorf ist zurzeit ebenfalls noch keine Kompetenzdelegation an den Gemeinderat in Sicht. «Der Gemeinderat hat dies schon diskutiert, will aber noch zuwarten», so Gemeindeschreiber Thomas Busslinger. Er registriert einen deutlichen Rückgang an Gesuchen. Gegenwärtig gibt es in Oberrohrdorf nur ein laufendes Einbürgerungsverfahren. Ein weiteres wurde auf Wunsch der Gesuchstellerin sistiert. Busslinger glaubt: «Die Kandidaten überlegen es sich heute besser, ob sie ein Gesuch einreichen wollen.» Er windet dem Kanton ein Kränzchen. «In diesem Fall haben die Behörden in Aarau gute Arbeit geleistet. Das vereinheitlichte neue System scheint mir sehr durchdacht zu sein.»

 

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